Gehört ein Wohnwagen bei einer Scheidung mit zum Hausrat?

2 Antworten

Wenn ihr keine Gütertrennung vereinbart habt (mit ständig aktualisierter Güterliste) ist es eine gemeinschaftliche Anschaffung und geht mit in den Verteilpool.

  • Der Wohnwagen gehört zum Zugewinn. Punkt.
  • Ob der nun zum "Hausrat" gehört (eher nicht) ist dabei völlig egal.