Gehört die Staatsanwaltschaft zur Exekutive oder vielleicht zur Judikative? Oder zur gar nichts?

6 Antworten

Bis auf Antwort Nr. 1 alles Unsinn

Die Staatsanwaltschaft gehört zur strafverfolgenden- und strafvollstreckenden Gewalt, somit zur Exekutive. Die Gerichte (nicht nur das BVerfG in Karlsruhe) zur rechtssprechenden Gewalt, somit zur Judikative.

"in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig"

Also Executive! Die Judikative ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe!

Hier der Link aus dem ich das Zitat entnommen habe:

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland)

"Vollstreckung"

Vollstreckung ist immer Executive!

Der Staatsanwalt gehört zur Judikative. Er erlässt für die Exekutive die benötigenden Erlasse und Befehle. Er ist das Glied zwischen der Judikative und der Exekutive da er aber nicht direkt selber Eingreifen kann, z.B. bei einer Durchsuchung der Wohnung oder Festnahme einer Person, das macht ja die Polizei "Exekutive" gehört dieser zu Judikative.

Judikative!