Gehört die Einbauküche auch zum Hausrat der bei Scheidung geteilt wird?

6 Antworten

Wenn es die gemeinsame Einbauküche ist, ja. Gehört diese dem Vermieter der Wohnung, nein!

Soweit die Einbauküche so eingebaut ist, dass sie durch den Ausbau beschädigt werden würde, ist sie kein Teil des Hausrates sondern ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. 

Die Einbauküche muss also "ausbaubar" sein (ohne Beschädigung) und in einer anderen Wohnung eingebaut werden können. Dann würde sie auch Teil des Hausrates werden.

ALLES was während der Ehe angeschafft wurde fällt unter den Zugewinnausgleich und wird 50:50 aufgeteilt. Einige haben es "klein, klein" geregelt andere waren flexibler, "Du nimmst die Küche, ich nehme das Auto" oder ähnlich, halt gleichwertig.

Es kommt nur darauf an, wem die Teile gehören?!

Wenn also die Einbauküche (Möbel + Geräte) mit dem gesamten Inhalt innerhalb der Ehe angeschafft wurden, gehört auch alles zum Hausrat der geteilt wird.

ja sie wurde gekauft als wir noch glücklich waren und alles in ihr, wie Schüsseln und so ... Toaster usw.

@Fabula27

Naja, dann wird auch alles geteilt.

Eine Einbauküche besteht auch nur aus Möbeln. Normalerweise sollte man sich einigen. einer nimmt die Küche einer das Schlafzimmer etc.