Gehört der Müll bis zum Abtransport dem Müllerzeuger?

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also grundsaetzlich gehoert der Muell dem Besitzer, zumindest so lange, wie er bestimmten Personen zuzuordnen ist. D.h. wenn alles in eine grosse Tonne kommt und von ganz vielen Leuten und diese auf oeffentlichem Gelaende abgestellt ist, dann evtl. nicht mehr.

Ich weiss 100% (wurde durch einen Anwalt mal im Fernsehen abgeklaert), dass es beim Sperrmuell (der ja auch auf das oeffentliche Gelaende gestellt wird zur Abholung) so ist, dass jedes entfernen eines Gegenstandes vom Sperrmuell grundsaetzlich Diebstahl ist. Auch wenn das haeufig so gemacht wird und man davon ausgehen kann, dass der Eigentuemer die Sachen nicht mehr will. Man muesste vorher um Erlaubnis fragen, bevor man was entnimmt. Es ging da um einen konkreten Fall einer Frau, die mit einer Sperrmuelllampe durch die Gegend marschiert ist und von der Polizei angehalten wurde und die ihr Diebstahl vorgeworfen hatten. Und der Anwalt bestaetigte eben das als korrekt. Er erwaehnte auch einen Fall eines Malers, der Bilder von sich zum Sperrmuell getan hatte, weil er sie so schlecht fand und er deshalb nicht wollte, dass die sich einer in sein Wohnzimmer haengt. Er wollte die Vernichtung und als Besitzer kann er darauf bestehen.

Zurueck zu Dir, klar verletzt es Deine Persoenlichkeitsrechte, das verstehe ich gut. Ich wollte auch nicht, dass mein Muell beschnueffelt wird und es besteht da ja evtl. auch die Gefahr, dass jemand sich dadurch illegal Informationen beschafft, z.B. Papiere mit Kreditkartennummern missbraucht oder Spionage betreibt (Spionage ist nicht nur Geheimpapiere irgendwo zu finden, sondern man kann auch einfach Infos ueber Persoenen zusammen tragen, die man dann damit evtl. erpressen koennte). Schon von daher kann man sich das durchsuchen strickt verweigern. Weiterhin kann durch das durchwuehlen ja auch eine Verschmutzung der Umgebung eintreten und Tiere oder Ungeziefer anziehen. Andererseits erlauben sich die Muellgesellschaften ja auch, nachzusehen, ob richtig getrennt wird und damit, ob die Muellgebuehren korrekt bezahlt werden. Aber ich denke, die duerfen hoechstens reinschauen, aber nicht wuehlen.

In deinem Fall ist es aber wohl eine alte, wahrscheinlich nicht mehr ganz zurechnungsfaehige Frau und da ist es ganz schwer, was dagegen zu unternehmen. Was will man machen, Anzeigen? Jedes Mal die Polizei rufen? Die hat wahrscheinlich anderes zu tun und einsperren koennen sie sie auch nicht deswegen. Ich habe auch eine Bekannte, deren Vater immer die Eimer in der Wohngegend durchwuehlt und sie koennen ihn auch nicht davon abhalten. Ich wuerde Sie vielleicht oefter ansprechen und verscheuchen, wenn sie dabei ist und Warnschilder anbringen, dass das zu unterlassen ist. Und dann wuerde ich die Sachen im Eimer irgendwie unangenehm machen, z.B. mit etwas was stinkt (faule Eier) oder Farbe (Tinte), die nicht so leicht zu entfernen ist. Muss natuerlich in die geschlossenen Tueten rein, damit sie nur dran kommt, wenn sie sie aufreisst. Die Muellmaenner sollen natuerlich nicht belastet werden.

Hallo, BadKittie. Laß' die Tante doch machen, denn ich glaube kaum, dass die interessiert, wie oft du Sex hattest bzw. die Anzahl der Kondome in deinem Kram, wobei sie bei 18 Parten auch gar nicht wissen kann, das die und die Tüte von dir ist. 1. Der Müll gehört in dem Moment, wo er in der Tonne, Container landet, dem Entsorger - alles andere ist Diebstahl und es gab auch schon Gerichtsurteile in der Hinsicht - wurde allerdings mal so und mal so entschieden. Unterm Strich ensteht dem Müllbohrer ein Vorteil: Pfandflaschen, Lebensmittel mit nicht abgelaufenem MHD und hast du nicht gesehen, während es den Entsorger nicht krätzt, ob was fehlt, denn er weiß es doch nicht, lG.

sie weiss das der müll mir gehört den sie durchsucht. bin die einzige im haus mit baby und katze

@BadKittie

Oops! Dann freilich solltest du ggf. ein paar der Ratschläge anderer hier befolgen, wenn ich auch noch immer nicht glaube, dass sie dein Sexleben sondern eben nur generell der Inhalt der Tüten interessiert. Sprich sie doch mal in einer stillen Ecke an - bitte nicht vorführen, denn sie macht es doch nicht, um dich zu ärgern.

Zitat: a) der Müll gehört bis zum Abtransport dem Müllerzeuger, nicht wahr ?

Das ist richtig. Deshalb steht in den Abfallsatzungen meist noch folgender Satz:

"Unbefugten ist es nicht gestattet, angefallene und zur Abholung bereitgestellte Abfälle zu durchsuchen oder wegzunehmen."

Die gilt übrigens auch für Sperrmüll!

ja, aber wer ist unbefugt?

nun würde den Müll mal mit einer Farbe präparieren die sie nur mit einem Gegenmittel abbekommt das nur du hast. So muss sie sich mehrere Tage mit Schwarzfingern zeigen und hat erklärungsnot!

Es gibt sogenannte Müllsatzungen /-ordnungen bei den Kreisen. Bei uns steht drin das die Entnahme von Müll -auch das durchwühlen der Abfallbehälter ohne wichtigen Grund, hier: z.B. suche nach wichtigen Papieren aus eigenem HAushalt, nicht gestatet ist , und nur die dafür bevollmächtigte Personen oder Unternhemen (Müllabfuhr und deren Angestelte) die Behälter entleeren und auch zu Kontrollzwecken einer groben Untersuchung unterziehen dürfen.

Aber im Zweifel einfach mal bei der Abfallwirtshaft des Kreises nachfragen ob es bei Euch so eine "Satzung" gibt.