gehört der Doppelstellplatz auch zur Nutzfläche?
bei der eigentumswohnung, die ich kaufenkaufen möchte, ist ein Doppelstellplatz im Kauf enthalten.
Handelt es sich dabei um einen einzelnen Stellplatz oder um zwei Stellplätze? Obwohl ich mir das bei der 55 qm kleinen Wohnung nicht vorstellen kann. Auch das Haus ist nur vier Familien.
Ich schätze mal, das es sich nur um einen einrelnen Stellplatz handelt, oder?
Gehört dieser auch anteilmäßig zur Nutzfläche?
Vielen Dank für eure Antwort
1 Antwort
Mit Doppelstellplatz ist wahrscheinlich ein "Duplex"-Stellplatz gemeint. Beim Einzelstellplatz parkt das Auto direkt auf dem Betonboden der Tiefgarage. Beim Doppelstellplatz parken 2 Autos übereinander. Ob du einen oder zwei Stellplätze bekommst mußt du den Verkäufer fragen.
Nutzfläche
Parkplätze werden in der Teilungserklärung einzeln ausgewiesen. Wenn der Erstverkauf erfolgt, haben die Käufer die Möglichkeit, auch mehrere oder gar keinen Tiefgaragenstellplatz zu kaufen. Der Stellplatz wird als "Sondereigentum" ausgewiesen. Er kann separat verkauft werden. Er gehört insofern nicht zur Nutzfläche, wie z. B. Keller, die untrennbar zur Wohnung gehören.
Allerdings werden manche Umlagen nach qm umgelegt. Das betrifft auch die Nutzflächen. Auf die Tiefgarage werden auch Unkosten umgelegt und nach der Nutzfläche auf die Stellplatzbesitzer verteilt.