Gehört demjenigen das Auto der auf dem Fahrzeugbrief steht?
Ich habe von einem Kumpel ein altes Auto ausgeliehen. Ich habe den Fahrzeugbrief benötigt um es auf mich uzulassen. Jetzt steht auf dem neuen Fahrzeugbrief mein Name. Hab mit dem Kumpel gestritten.
Es gab nie einen Kaufvertrag.gehört das Auto jetzt trotzdem mir?
Warum hast Du das Fahrzeug auf deinen Namen zugelassen?
Das Auto war abgemeldet und ich hab es zugelassen, damit ich cruisen kann. Jetzt steht auf dem Fahrzeugbrief mein Name.
7 Antworten
Gehört demjenigen das Auto der auf dem Fahrzeugbrief steht?
Nein, natürlich nicht.
Lies doch bitte mal selbst, was in jedem Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II steht:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Und bevor jetzt der bekannt falsche Allianz-Link kommt:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief/
https://www.markt.de/ratgeber/fahrzeuge/kaufvertrag-oder-fahrzeugbrief/
https://www.mueggelsee-anwaelte.de/2017/04/05/wem-gehoert-das-auto-eigentumsverhaeltnisse-am-kfz/
Eigentümer ist der, der sich als solcher belegen kann und das tut man i.d.R. mit einem rechtsgültigen Kaufvertrag.
Du stehst jetzt zwar mit deinem Namen in den Fahrzeugdokumenten, aber das alleine ist kein Eigentumsnachweis. Sowas kann zu Problemen und Streitigkeiten (auch vor Gericht) führen, aber der tatsächliche Eigentümer ist weiterhin derjenige, der einen gültigen Kaufvertrag vorweisen kann.
Da du diesen nicht hast bist nicht du der Eigentümer sondern weiterhin dein Kumpel der dir das Fahrzeug ja nie wirklich verkauft hat sondern lediglich leihweise zur Verfügung stellt. Prinzipiell sollte auch das vertraglich festgehalten werden, aber das ist ein Ding das ihr unter euch klären müsst/solltet.
Ein mündlicher Vertrag ist ebenso gültig.
Wenn du ihm das Fahrzeug aber "gezockt" hast solltest du dich vorsehen denn das kann für dich aktuell noch ungeahnte Konsequenzen haben. Wenn er mit einem gültigen Kaufvertrag darlegen kann das es sein Fahrzeug ist, dann kann er seinen Besitz auch wieder zurückfordern und im Falle deiner Weigerung kann er vor Gericht auch Schadensersatz fordern.
Sollte es also deine Intention gewesen sein "kostenlos" an ein Fahrzeug zu kommen, dann kann dich das im Nachgang sehr teuer zu stehen kommen.
Wohl kaum wenn es Dir lediglich geliehen wurde. Fag Ihn doch ob er es Dir nachträglich verkauft dann ist es wie es im Fahrzeugbrief steht.
Will den nicht unbedingt Kaufen wenn ich ihn eh behalten darf. Der Kumpel ist eh doof.
Was für eine merkwürdige Einstellung... Du hast doch kein Eigentumsrecht erworben nur weil irrtümlich Dein Name im Fahrzeugbrief vermerkt ist . Wohlgemerkt es handelt sich doch nicht um die Zulassungsbescheinigung sondern um den Fahrzeugbrief...?
Es geht um die Zulassungsbescheinigung Es geht um die Zulassungsbescheinigung Teil 2
du hast den Nachweis der Zahlung, das reicht.
les dir mal das Kleingedruckte in den Zulassungsbescheinigungen genauer durch.
Welche Zahlung?
Hab nie was gezahlt.
Nein!
Die Zulassungsbescheinigung ist kein Eigentumsnachweis.
Was dann? Nur der Kaufvertrag?
Maßgeblich ist der Kaufvertrag.
Im Übrigen steht in der Zulassungsbescheinigung ausdrücklich drin, dass sie kein Eigentumsnachweis ist.
War alles mündlich vereinbart. Aber keine Zeugen 😉