gehört das restgeld einer sterbegeldversicherung zum Nachlass?

7 Antworten

Wenn keine Bezugsberechtigung vorliegt, gehört die gesamte Versicherungssumme zum Nachlass.

Der Rest gehört zur Erbmasse und wird dann durch die Erbberechtigten geteilt.

der rest gehört wohl zur erbmasse.wirst du dir teilen müssen.

Zur Erbmasse gehört nur das Vermögen, das zum Zeitpunkt des Ablebens vorhanden war.

Du kannst also beruhigt Deine Kontonummer dort angeben, damit das Restgeld auf Dein Konto kommt.

Ich habe selbst vor nicht allzu langer Zeit einen solchen Fall gehabt.

Dies ist hier genau wie bei anderen Versicherungen auch. Ob widerruflich oder unwiderruflich eingesetzte Bezugsberechtigte Personen angegeben sind bei der versicherung, sind diese a l l e i n bezugsberechtigt.