Worin liegt der Unterschied zwischen gehobenem und höherem Dienst?

1 Antwort

also, für den angestellten ist der unterschied im gehobenen oder höheren dienst natürlich die bezahlung am ende des monats... der gehobene dienst ist die zweithöchste von 4 laufbahngruppen im öffentlichen dienst- der höhere die oberste und erstreckt sich von den tvöd- gruppen 13-15

"Beamte des gehobenen Dienstes arbeiten vor allem in der Verwaltung, als Polizisten, Feuerwehrleute oder Lehrer.

Der gehobene Dienst ist die zweithöchste der vier Laufbahngruppen im deutschen Beamtenrecht. Die Beamten erfüllen in der Verwaltung von Kommunen, Bund und Ländern Aufgaben vom Sachbearbeiter bis hin zur Dezernenten-Ebene. In diesem Bereich sind die Länder die wichtigsten Arbeitgeber für Beamte des gehobenen Dienstes, doch auch beim Bund und bei Kommunen gibt es Stellen in der Verwaltung. Weitere bedeutende Arbeitsgebiete für Beamte des gehobenen Dienstes sind der gehobene Polizeidienst und auch der Lehrerberuf an Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen. Schließlich arbeiten Beamte des gehobenen Dienstes im technischen Dienst, etwa bei Vermessungs- und Straßenbau-Ämtern oder bei den Berufs-Feuerwehren der Städte."

"Die Beamten des höheren Dienstes sind Führungskräfte im Staatsdienst.

Der höhere Dienst ist die oberste der vier Laufbahnen im deutschen Beamtenrecht. Ihr sind die hochqualifizierten Fach- und Führungskräfte des öffentlichen Dienstes zugeordnet. Beamte des höheren Dienstes arbeiten etwa in Ministerien und Behörden des Bundes und der Länder, bei Polizei und Feuerwehr oder als Hochschul-Professoren. Lehrer an Gymnasien und Berufsschulen sind ebenfalls Beamte des höheren Dienstes und stellen eine der größten Berufsgruppen innerhalb dieser Laufbahn-Gruppe. In den so genannten besonderen Fachrichtungen arbeiten Beamte des höheren Dienstes mit spezialisierter Ausbildung, etwa Chemiker, Physiker oder Ozeanologen.Direkt-Bewerber müssen über Hochschul-Abschluss verfügen

Wer sich direkt für den höheren Dienst bewerben möchte, muss bereits über einen Hochschul-Abschluss verfügen. Anerkannt werden dabei nur Studienabschlüsse, bei denen die reine Studiendauer ohne Praxisabschnitte mindestens acht Semester umfasst. Daneben ist auch der Aufstieg in den höheren Dienst für herausragende Beamte des gehobenen Dienstes möglich. Neben den Bildungs-Vorraussetzungen müssen auch die Beamten des höheren Dienstes die für Beamte üblichen persönlichen Vorraussetzungen erfüllen. Bewerber müssen Deutsche oder EU-Bürger, nicht vorbestraft und soweit gesund sein, dass nicht mit frühzeitiger Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Für Schwerbehinderte gelten natürlich Sonderregelungen." Quelle: http://jobs-oeffentlicher-dienst.stepstone.de

hoffentlich erstmal ausführlich genug ;-)