Gehaltspfändung ohne Ankündigung?

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Entweder der Vermieter hat gegen beide Schuldner einzeln einen Vollstreckungsbescheid beantragt oder gegen beide zusammen als Gesamtschuldner - dann würden auch die Bescheide (wie auch schon vorher die Mahnbescheide) BEIDEN zugestellt.

Wenn er gegen die Gesamtschuldner ausgestellt wurde, kann der Vermieter z. B. bei Deinem Freund pfänden - dort ist nichts zu holen - nun kann er ein weiters Exemplar beantragen und bei Dir oder auch simultan pfänden (§ 733 ZPO) - Dir braucht hierbei kein Gehör verschafft werden; daher kommt eine solche Pfändung oft aus heiterem Himmel, wenn man meint, der andere Mitschuldner bezahlt ja die Schulden brav ab...

Aber vorher muß der ursprüngliche Mahnbescheid und auch der Vollstreckungsbescheid, der auf die Gesamtschuldner läuft, irgendwann auch bei Dir eingegangen sein.

Bis eine Pfändung erfolgt dauert recht lange...

Du kannst natürlich das Geld von deinem Ex-Freund zurückfordern - aber hat ja nichts - dann Pfändungsverfahren und 30 Jahre versuchen...

Du solltest Dir umgehend den Pfändungsbeschluß in der PA vorlegen lassen - dann den Vermieter und den Gerichtsvollzieher kontaktieren und versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen, damit die Pfändung wieder aufgehoben wird - ggf. kann sich auch der ArbG einschalten; das hilft meist auch.

Also wie gesagt bei mir ist nie was eingegangen und auch wenn ich zeitweise noch in dem Haus gemeldet war, hatte ich ja auch einen Nachsendeauftrag... Wüsste nicht wann da etwas hätte eingehen sollen, ohne dass ich es mitbekommen hätte. Deshalb wundere ich mich. Die Schuldentilgung war per Email mit dem Vermieter und meinem Ex vereinbart, also auch nicht gerichtlich.

@Hello1123

Man sollte das tatsächlich versuchen zu klären, wo und wann denn die Bescheide zugestellt wurden...

@Hello1123

... bei uns verschickt das Gericht nicht mit der Deutschen Post, also greift ein Nachsendeantrag hier jedenfalls nicht.

... natürlich ohne, wie sonst sollen die Gläubiger an ihr Geld kommen.

Bevor aber der GV losläuft, gibt es sehrwohl Post vom Gericht und so.

Für mich kann da also etwas nicht stimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also ich vermute da stimmt auch irgendwas nicht. Weil mein Ex konnte die Briefe nicht unterschlagen, ich wohne ja nun mal auch mehr als ein Jahr allein und es kam nichts.

kommt drauf an was du unter Vorwahnung verstehst. Wenn Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid (beides gelbe Briefe) für dich keine Vorwarnungen sind dann können sie es ohne Vorwarnung machen :-)

Also jetzt mal angenommen dein Ex hat die Briefe verschwinden lassen... die Pfändung ist da und kann nur vom Vermieter zurückgenommen werden. Evt. lässt es sich drauf ein und lässt die Pfändung ruhen. Müssen tut er nicht.

Das Geld kannst du vom Ex zurückverlangen, ob er es zahlt bzw. zahlen kann ist eine andere Frage. Ich würde zusätzlich mit einer Strafanzeige wg. Betrug/veruntreuung drohen (und ggf. stellen) da er das Geld nciht wie vorgesehen weitergeleitet hat. Eine Verurteilung bringt dir zwar kein Geld, verhindert aber seine Privatinsolvenz bzw. klammert deine Forderung aus der Restschuldbefreiiung aus (sofern es so weit kommen sollte).

Wie gesagt ich bin ja nicht blöd, ich hab keine gelben Briefe bekommen.

@Hello1123

hab dir gerade noch ausführlicher geantwortet, hat sich überschnitten. Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid sind vorraussetzungen, sofern der Ex aber noch zugriff auf den Briefkaste hatte ist es dann sehr warscheinlich dass er die Briefe rausgefischt hat.

@geheim007b

Er hatte keinen Zugriff zum Briefkasten. Er hätte ja auch etwas bekommen müssen? Hat er nicht und das glaube ich ihm.

@Hello1123
Er hätte ja auch etwas bekommen müssen?

wie kommst darauf? der Vermieter sucht sich eine Person aus, die die ausstehende Miete zahlen darf

@peterobm

Ja klar verstehe dass er sich eine Person aussucht, aber ich habe nicht einen einzigen Brief vom Gericht, Vermieter oder Anwalt bekommen... das wundert mich halt, wie gesagt hätte ich etwas Zeit gehabt das zu regeln hätte ich ja was machen können. Jetzt stehe ich vor vollendeten Tatsachen und ich habe KEINE Kommunikation vorher bekommen. Das geht jetzt schon von meinem Gehalt ab, 1500€ ohne Vorwarnung...Kann man denn da nichts machen?? Klar das zahlen ist klar, aber ohne Mahnbescheid oder irgendwas das kann doch nicht rechtens sein...

@Hello1123

ohne Mahnbescheid + Vollstreckungsbescheid ist es nicht rechtens, da müsstest du dann nachhaken beim zuständigen Vollstreckungsgericht was mit denen war. Aber letztendlich wirst du sowiso zahlen müssen, ob es den Aufwand wert ist? Evt. per Dispo überbrücken?

@geheim007b

Hallo und erstmal Danke! Ich habe den Gesamtbetrag am Freitag an den RA überwiesen. Jetzt stellt sich aber raus dass 1506€ bereits von meinem Gehalt abgezogen wurden und ebenfalls dem RA zugehen werden (Di) wie sieht es hier aus? Kann ich eine sofortige Rückzahlung von 1506€ verlangen oder? Würde den Dispo gerne vermeiden und deshalb möchte ich das so schnell wie möglich zurück haben, hab jetzt dann nichts mehr große „auf der hohen Kante“. Sollte doch kein Problem darstellen wenn die den Gesamtbetrag Montag bekommen oder? Dazu kommt dass der Pfändungsbescheid bis spätestens 12.07 aufgehoben werden muss, sonst gehen wieder 1506€ von meinem Gehalt ab. Muss der RA eigentlich sofort den Beschluss aufheben sobald der Gesamtbetrag eingeht oder?

@Hello1123

Hallo.

Natürlich hast du ein recht darauf dass dir das Geld schnellstmöglich zurücküberwiesen wird das zu viel ist und die Pfändung aufgehoben wird. Ruf am besten gleich am Montag beim RA an... die aufhebung der Pfändung sollte max. 1 Arbeitstag dauern (bank muss das auch noch bearbeiten), die rücküberweisung ebenso. Sprich bis Mittwoch sollte alles erledigt sein wenn das Geld am Montag beim Anwalt gutgeschrieben wird,

@geheim007b

bzgl. deines Ex Freundest solltest du ihm eine 2 Wochen frist zur Zahlung seines anteils an dich schicken (Einwurfeinschreiben) und danach einen Mahnbescheid beantragen (geht online). Ob sich eine Klage lohnt wenn er widerspricht ist abhänig davon wie seine finanziellen Verhältnisse aussehen, bzw. ob in den nächsten Jahren besserung zu erwarten ist.

@geheim007b

uSuper vielen Dank! So werd ich das machen!

der Vermieter hätte zunächst mal bei dir die ausstehende Miete einfordern müssen; ihr seid BEIDE gemeinschaftlich Haftend.

da muss etlicher Schriftverkehr stattgefunden haben; Einforderung des Vermieters - Mahnschreiben vom Gericht usw. keine Reaktion von euch: eine Gehaltspfändung wird gerichtlich angeordnet.

dein Ex wird die Briefe unterschlagen haben

du kannst versuchen die Hälfte bzw. das was nachweislich gezahlt wurde von deinem Ex einfordern, Zivilklage