Gehaltspfändung kurz nachdem die Schulden bereits beglichen wurde?

4 Antworten

Ja, wende dich an den Gerichtsvollzieher, bei dem sollten die Fäden zusammenlaufen. Er hätte eigentlich melden müssen, dass du bezahlt hast und den Pfändungsbeschluss aufheben lassen müssen. Eigentlich hätten die nach meinem Verständnis gar nicht zweigleisig fahren dürfen.

Der Gerichtsvollzieher hat damit gar nichts zu tun, da dafür das Vollstreckungsgericht zuständig ist.

@Ronox

Aber auch er wird vom Gericht beauftragt zu vollstrecken und muss zurückmelden, wenn er erfolgreich vollstreckt hat, oder?

@Chiko135

Nicht bei Forderungspfändungen (Konto-/Einkommenspfändungen). Da erlässt das Gericht den Beschluss und der wird zugestellt. Der Gerichtsvollzieher fungiert hier höchstens als Zustellungsperson, aber hat inhaltlich damit nichts zu tun. Bei Überzahlungen muss der Gläubiger den Betrag entsprechend erstatten.

@Ronox

Ich verstehe nur nicht, warum sie den Gerichtsvollzieher überhaupt losschicken, wenn sie eine Lohnpfändung zugestellt hatten - die ja wohl auch erfolgreich war...

@Chiko135

Die Lohnpfändung erfolgte ziemlich spät, den ersten Monat wurde nichts abgezogen (obwohl ich die Nachricht bekam dass mein Lohn gepfändet wird) und dann wurde ich vom GV eingeladen das Vermögensverzeichnis abzugeben, hab stattdessen direkt bei ihm den ganzen Betrag bezahlt. Einen oder zwei Monate darauf erst wurde bei meinem Gehalt gepfändet.

Wenn ich richtig verstehe, erfolgte erst die Lohnpfändung und danach kam der GV? Wenn dem so war, warum hast Du dem GV gegenüber nicht nachgewiesen, daß Du bereits gezahlt hattest?

An wenn kann ich mich wenden um das Geld wieder zurückzubekommen?

An den Gläubiger.

Ist der Gerichtsvollzieher der für meinen Fall dafür zuständig war noch der richtige Ansprechpartner?

In aller Regel Nein. Der GV ist nur Erfüllungsgehilfe des Gläubigers, also quasi ausführende Kraft.

Nein, die Nachricht dass ne Lohnpfändung gestartet wird kam per Post, es wurde jedoch trotzdem nichts von meinem Lohn abgezogen. Ein paar Wochen später wurde ich zum Vermögensverzeichnis eingeladen und hab dort alles bezahlt. Den Monat darauf erst wurde bei meinem nächsten Gehalt der Betrag abgezogen.

@naniyattenda

Vermutlich wußte der Arbeitgeber nicht, daß die Forderung bereits bezahlt war.

Dieses solltest Du ändern, und Du mußt Dich an den Gläubiger wenden um das überzahlte Geld zurückzubekommen.

Der Gerichtsvollzieher ist für diese Frage der richtige Ansprechpartner, um die Rückzahlung der zu viel gezahlten Summe zu erreichen.

derjenige der Gehaltspfändung veranlasst hat ist dafür zuständig!