Gehaltspfändung in Holland

3 Antworten

Das ist so nicht richtig. Auch das Rechtssystem in den Niederlanden erkennt einen unpfändbaren Teil des Gehalts an. Nähere Details finden sich u.a. bei

http://ec.europa.eu/civiljustice/enforce_judgement/enforce_judgement_net_de.htm

Danke für den Hinweis. Werde mich dort mal sachkundig machen.

Wenn der Arbeitgeber in Holland ist (also nicht bloss mit einer Zweigstelle und Hauptsitz in Deutschland) kann in Holland nicht gepfändet werden; die Pfändung von Lohn ist eine staatliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme; ein deutsches Gericht kann nicht in die Hoheitsrechte eines anderen Staates eingreifen; was anderes wäre es wenn es sich um eine holländische Bank handelt die einen Vollstreckungstitel eines holländischen Gerichtes hätte;

Es ist zwar ein holländisches Gehaltskonto, die Zwangsvollstreckung wurde aber von einer Bank in Mecklenburg-Vorpommern ausgeführt. Ich weis das in Deutschland ein Selbstbehalt erhalten bleiben muß. Wie sieht das aber in Holland aus????

ich hab auch keinen Pfennig mehr! Ist wohl eher eine Sache für den Herrn Zwegat aus Berlin!

wenn es nur um Pfennige geht, übernimmts Herr Ackermann

Schade, ich hatte eine kompetentere Antwort erhofft. Er hat schon einen Insolvenzverwalter.