Gehaltspfändung in Holland
Hallo, mein Sohn mußte leider private Insolvenz anmelden.L äuft alles noch und ist vom Gericht noch nicht bestätigt. Jetzt hat der größte Gläubiger , eine Bank, sein gesamtes Gehalt gepfändet. Er hat nicht einen Pfennig mehr. Er wohnt in Deutschland und arbeitet in Holland. Ihm wurde gesagt in Holland wären die Gesetze so, daß das gesamte Gehalt gepfändet würde. Ich würde mich freuen wenn mir jemand darauf antworten könnte.
3 Antworten

Das ist so nicht richtig. Auch das Rechtssystem in den Niederlanden erkennt einen unpfändbaren Teil des Gehalts an. Nähere Details finden sich u.a. bei
http://ec.europa.eu/civiljustice/enforce_judgement/enforce_judgement_net_de.htm

Danke für den Hinweis. Werde mich dort mal sachkundig machen.

Wenn der Arbeitgeber in Holland ist (also nicht bloss mit einer Zweigstelle und Hauptsitz in Deutschland) kann in Holland nicht gepfändet werden; die Pfändung von Lohn ist eine staatliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme; ein deutsches Gericht kann nicht in die Hoheitsrechte eines anderen Staates eingreifen; was anderes wäre es wenn es sich um eine holländische Bank handelt die einen Vollstreckungstitel eines holländischen Gerichtes hätte;

Es ist zwar ein holländisches Gehaltskonto, die Zwangsvollstreckung wurde aber von einer Bank in Mecklenburg-Vorpommern ausgeführt. Ich weis das in Deutschland ein Selbstbehalt erhalten bleiben muß. Wie sieht das aber in Holland aus????

ich hab auch keinen Pfennig mehr! Ist wohl eher eine Sache für den Herrn Zwegat aus Berlin!

wenn es nur um Pfennige geht, übernimmts Herr Ackermann

Schade, ich hatte eine kompetentere Antwort erhofft. Er hat schon einen Insolvenzverwalter.