Gehalt zu niedrig? Mitarbeiterin im Innendienst? Versicherung?

8 Antworten

Ich arbeite im Innendienst der Telekom (Shop) und komme bald auf das doppelte Brutto bei gerade Mal 2,5h mehr Arbeit/Woche.
Damit ist dein Gehalt echt unterirdisch für den Job. Die Art des Berufs ist wohl sehr identisch.

Es gibt einen Tarifvertrag für Versicherungen. Laut diesem solltest du auf zwischen 2300 und 2500 kommen bei 35/h pro Woche.

...sondern schließe auch Verträge ab und berate teilweise Kunden in den Sparten, in denen ich mich schon genug auskenne.

Wie bitte geht das denn - ohne Sachkundeprüfung???

Theoretisch reicht es, wenn der Generalvertreter die Sachkundeprüfung bestanden hat. Er haftet dann auch für ihre Beratungsfehler.

@hyfi01

So einfach ist dies nicht.

Die Möglichkeit besteht, dass das Versicherungsunternehmen für sie haftet, als Versicherungsvertreter, allerdings benötigt sie auch dann eine Sachkunde-Prüfung.

Aus deinem Text kann ich nicht erkennen, für welche Tätigkeit du eingestellt wurdest.

Schreibkraft? Versicherungsvermittlerin mit abgeschlossener Prüfung? oder als was?

Wie bist du für eine Falschberatung abgedeckt.?   Haftung über das Versicherungsunternehmen, oder Registrierung bei der IHK mit einer eigenen Vermögensschadenshaftpflicht?

Bekommst du Provisionen für die selbst abgeschlossen Versicherungsverträge und unterschreibst du diese Anträge selbst?

DIch bin ganz normal als vertriebsmitarbeiterin im innendienst angestellt. Habe mittlerweile auch die nötigen zertifikate in den jeweiligen Sparten erworben.

Das war aber hier nicht die Frage.

@BabyBoOsw

Deine Frage kann ich nicht beantworten, nachdem du meine Fragen nicht restlos beantwortest.

Nach deiner bisherigen Antwort, kann ich nur feststellen, dass du überhaupt nicht berechtigt bist Kunden zu beraten und Verträge abzuschließen.

Und somit stehen dir auch keine Vermittlungsprovisionen zu.

@Apolon

Es geht auch nicht um die Provision (die mir schon zusteht, da ich eine eigene Agentur-Nr. Habe) sondern um das Gehalt. Vielleicht solltest du dich mal besser informieren über das Thema. Mann muss nicht die Ausbildung gemacht haben, um Kunden zu beraten. Aber danke für deine nutzlosen Kommentare.

@BabyBoOsw

Du schreibst völligen Quatsch. Wenn du eine Agentur-Nr. hättest, dann wärst du im Vermittlerverzeichnis der IHK eingetragen.

Du wirst vermutlich nur eine Mitarbeiter-Nr. haben, da du nicht selbständig bist, sondern als Angestellter in einer Agentur tätig bist.

Außerdem, haftet dann der Agentur-Inhaber bzw. das Versicherungsunternehmen für den Mist den du verzapfst und somit wirst du nicht die volle Provision erhalten, die einem Agentur-Inhaber zusteht.

man darf das Gehalt im Innendienst einer Versicherungsagentur nicht mit dem Gehalt in einem Versicherungsunternehmen verwechseln. Da liegen Welten zwischen. Die übliche Höhe hängt auch sehr stark von der Region ab. Im Osten der Republik oder in ländlichen Regionen passt es sicher. Den Sachkundenachweis brauchst Du m.E. bei Kundenberatung trotzdem - auch wenn Dein Agenturinhaber den besitzt. Sonst bräuchte ja kein angestellter Versicherungsvermittler einen Sachkundenachweis.

verdiene 1450,00 brutto, 22 Tage Urlaub. Ich komme da auf einen Stundenlohn von 9,84.

Naja episch ist das nicht. Hast du denn eine vorangegangene kaufmännische Ausbildung ggf. sogar als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen?

Ich habe Kauffrau im Groß- und Außenhandel gelernt.

@BabyBoOsw

bedeutet aber nicht, dass du berechtigt bist ohne Sachkundeprüfung im eigenen Namen Kunden zu beraten und Verträge abzuschließen.

@Apolon

Das stimmt. Dazu musste ich einige zertifikate erwerben.

@BabyBoOsw

Was darf man unter dem Hinweis Zertifikate verstehen?

Wer haftet bei einer Falschberatung?

Du mit deinem Privatvermögen?

@Apolon

Das ist hier zwar nicht das Thema, aber das Unternehmen haftet. Ich habe dazu einen Antrag stellen müssen.

@BabyBoOsw

Und somit bist du Angestellter, aber kein Agentur-Inhaber.

Denn als Agenturinhaber benötigst du eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

Alles weitere kannst du hier nachlesen.

https://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html