Gehalt zu Monatsmitte. ALGII aus Vormonat zurückzuzahlen?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Er muss das im Vormonat gezahlte ALGII zurück zahlen, da ... 67%
Er muss das ALGII teilweise zurück zahlen (die ersten 2 Wochen von Monat 2 Anteilig). 33%
Er muss nichts zurück zahlen weil das Gehalt ja für Monat 3 gedacht ist und nur früher gezahlt wird 0%
Er muss nichts zurück zahlen, weil das Zuflussprinzip gilt. 0%
Das Gehalt ist für Monat 2 Gedacht da es nicht erst Monat 3 kommt, ... 0%

4 Antworten

Er muss das im Vormonat gezahlte ALGII zurück zahlen, da ...

Er muss das im Vormonat gezahlte ALGII zurück zahlen, da es für
den Monat gedacht war wo er aber zur Monatsmitte sein Gehalt bekommt.

Hier gilt das so genannte Zuflussprinzip !

Das bedeutet,würde man den Lohn erst im Folgemonat nach der Beschäftigungsaufnahme aufs Konto bekommen,dann müsste gar nichts zurück gezahlt werden.

Da der Lohn aber im gleichen Monat wie das ALG - 2 aufs Konto kommt,wird dieses auf jeden Fall auch auf die Leistungen angerechnet.

Es kommt also nur darauf an wie hoch die ALG - 2 Leistung war und was in dem Monat an Brutto / Nettoeinkommen erzielt wurde.

Auf das Bruttoeinkommen werden dann Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnet,dass sind dann zunächst mal 100 € Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Würde in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) min. ein minderjähriges Kind leben,dann würde sich der letzte Freibetrag auf 1000 € - 1500 € Brutto erhöhen,davon dann 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Brutto / Nettoeinkommen abgezogen und das ergibt dann das anrechenbare Einkommen,wenn nicht noch sonstige Einkommen wie z.B. Kindergeld / Unterhalt usw.dazu kommen würden.

Das wird dann von der ALG - 2 Leistung abgezogen,es muss also entweder dann das anrechenbare Einkommen bzw.die volle ALG - 2 Leistung zurück gezahlt werden,wenn das anrechenbare Einkommen höher wäre als die erhaltene ALG - 2 Zahlung.

FALSCH....

ALGII kommt in Monat 1 aufs Konto (Monatsende) das erste Gehalt kommt in Monat 2 aufs Konto (Monatsmitte).

Dein Beitrag geht davon aus das beides im selben Monat aufs Konto gekommen wäre.

Wenn das Gehalt 2 Wochen später gezahlt würde dann wäre das Thema natürlich total einfach... Würde es am 1.Monat 3 gezahlt statt am 15. Monat 2 wäre das Thema nie aufgekommen ;) 

Das Problem was ich hier sehe ist das wenn man alles oder die hälfte zurückzahlt man niemals die Miete Pünktlich zahlen kann,weil das Gehalt ja erst 2 Wochen später kommt.

@NurLogisch

FALSCH liegst du hier mit deiner Annahme !

Wenn du im Monat 1 ende des Monats ALG - 2 auf dein Konto bekommst,dann ist dieses für den Monat 2 gedacht,weil das ALG - 2 in Voraus gezahlt wird.

Demnach wird dein Einkommen aus Monat 2,was auch in Monat 2 aufs Konto kommt,nach Abzügen von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen auf die ALG - 2 Leistungen angerechnet.

Dann musst du ggf.einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen.

Er muss das im Vormonat gezahlte ALGII zurück zahlen, da ...

 das Zuflussprinzip gilt

- wenn er in dem Monat (für den das Alg2 bstimmt ist und der Lohn zufliesst) nicht mehr bedürftig ist, muss er das Alg2 in voller Höhe zurück zahlen ..

Die Bedürftigkeit würde ja mit dem Zufluss evtl. enden. Das wäre in dem Fall 15. des Monats nach ALGII Zahlung.

Müsste er nun alles zurückzahlen, könnte er die Miete bis 5. des Folgemonats (3) ja nicht mehr Fristgemäß begleichen oder?! Denn das Geld für Monat 3 kommt ja nicht am 1.3 sondern erst am 15.3

Eine Rücklage aus dem Vormonat wäre nicht möglich (entspräche ja fast 2x ALGII dann)

@NurLogisch

Es wird immer der ganze monat betrachtet und wnn das Geld erst ma letzten käme ... wäre auch egal .. es wäre in dem Monat zugeflossen und wenn dann kein Lesitungsanpruch mehr auf eine Sozialhilfeistung besteht, sit diese komplett zu erstatten ...

anders ist es bei Alg1 - da kommt es auf den Tag der Arbeitsaufnahme an ....

Er muss das ALGII teilweise zurück zahlen (die ersten 2 Wochen von Monat 2 Anteilig).

Ich denke das er bis bis zum Eintritt noch Anspruch aus ALG hat danach nicht mehr.

Eintritt ist 1.8

@NurLogisch

Ah ok. Ja dann muss er alles zurückzahlen.

Wie gesagt bis Eintritt besteht Anspruch.

@FrauJessica

Der Normalfall ist ja...

Beginn 1.2 Gehalt kommt 1.3-5.3 Das ALGII vom 31.1 wäre in dme Fall nicht zurück zu zahlen.

Daher kommt es schon einmal nicht auf den Eintritt an ;)

Im ALGII gilt ja das Zuflussprinzip