Gehalt nur zur Hälfte nach Kündigung?
Mal angenommen Arbeitnehmer N kündigt in seinem Betrieb fristgerecht zum Ende eines Monats. Arbeitnehmer N gibt die Kündigung ab, geht noch zwei weitere Tage arbeiten. Die Arbeitssituation hat sich seit Arbeitnehmer N gekündigt hat verschlechter und er wird emotional angegriffen und ignoriert von Arbeitgeber G. Arbeitnehmer N geht zu seinem Hausarzt und schildert das es so nicht tragbar sei seit der Kündigung und lässt sich 2 wochen krankschreiben. Gibt die Krankmeldung ab.
Danach beginnen 2 Wochen Urlaub. Arbeitgeber N bekommt sein Gehalt am 15.5. ausgezahlt. Jedoch von Arbeitgeber G nur die Hälfte seines eigentliches Gehalts. D.h 700€ weniger. Laut Gehaltsnachweis von Arbeitnehmer N stehen keine änderungen darauf sondern der Normale volle Betrag.
In der überweisung von Arbeitgeber G steht nur Abw. Zahlungspflicht Gehalt. Ohne Vorahnung, Warnung oderHinweis wundert sich Arbeitnehmer N darüber da er dies als unrecht sieht und kontaktiert Arbeitgeber G. Dieser jedoch schweigt.
Welche Rechte hat Arbeitnehmer N? Ist es rechtlich korrekt das Arbeitgeber G nur die Hälfte seines Gehalts ohne Hinweis auszahlt?
1 Antwort
Zunächst kann man den Arbeitgeber schriftlich per Einwurfeinschreiben unter genauer kurzer Fristsetzung auffordern den ausstehenden Lohn zu zahlen.
Verstreicht die Frist ohne Zahlung, geht man zum Arbeitsgericht und verklagt den AG auf Zahlung.