Gehalt auf schweizer Konto verboten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum solltest Du dann ein Brutto Gehalt auf dem Konto haben. Du lebst in Deutschland, Du arbeitest in Deutschland und somit bist Du in Deutschland Lohnsteuer und Sozialabgaben pflichtig und dieser Pflicht kommt Dein Arbeitgeber nach indem er genau diese Posten entsprechend abführt.

Da kannst Du ein Konto in jedem Land der Welt betreiben, das wirkt sich auf Dein Gehalt nicht aus. Jedenfalls nicht zum besseren. Solltest Du dann trotzdem die nicht wirklich gute Idee mit einem Schweizer Konto weiter verfolgen dann stell Dich schon einmal auf nette Nebenkosten ein, Hol mal mit einer Schweizer Konto Karte Geld von einem deutschen Automaten ab.. das werden muntere Gebühren... oder stell Dir einmal vor Du benötigst dringend Geld aber Deine Karte streikt...

Also, wenn Du das wundersame Steuerrecht der Schweiz auskosten möchtest, dann bewerbe Dich in der Schweiz, verlege Deinen Wohnsitz dorthin und dann macht es natürlich auch Sinn ein Schweizer Konto zu eröffnen,,,

Und noch einmal zu Deiner Brutto Geschichte:-) Eigentlich würde die Logik diese Frage schon aushebeln. Stell Dir vor es würde wirklich so sein dass man aufgrund eines Schweizer Kontos das Bruttogehalt ausgezahlt bekommt, dann wären 50 Millionen deutsche Arbeitgeber dermaßen blöd, weil diese ihr Gehalt auf ein deutsches Konto überweisen lassen... oder etwa nicht.

Verboten ist es nicht. Aber das wird wohl nicht viel bringen, da du auch als Inhaberin eines Schweizer Kontos verpflichtet bist, deine Zinserträge in Deutschland zu versteuern. Und das übernimmt sogar die Schweiz für dich, ohne das du dich drum kümmern musst, indem jede Zinsgutschrift auf dein Schweizer Konto automatisch mit einer Verrechnungsgebühr von 35% belegt und an das deutsche Finanzamt abgeführt wird.

(Quelle: http://www.piloh.de/konto-schweiz.html)

Das ist weder verbiten, noch erhöht sich dadurch der Auszahlungsbetrag.

Auch schweizer Banken führen auf Wunsch Konten in Euro, so dass sich Verluste durch die Umrechnung in Franken und Rückrechnungen bei Verfügungen in Euro ausschließen lassen. Da die Schweiz zur SEPA gehört, fallen auch keine höheren Gebühren als für Inlandsüberweisungen an. Allenfalls die Bargeldversorgung kann etwas teurer werden.

Tue es doch. Es ist nicht verboten. Dein Arbeitgeber sollte nur einverstanden sein. Auf dem Konto würde nur das Netto überwiesen. Die Steuern vorab abgezogen. Also keine Chance am Fiskus vorbei.

Vorher abklären welchem Gebühren fallen bei internationale Überweisung.

Weil ich das ganze selbst schonmal testen wollte: Es ist nicht verboten, nicht illegal, hat aber doch einen Haken: das ganze rentiert sich nur bei großen Beträgen. Wenn du ein gutes einkommen hast dann ja, ansonsten sind die Gebühren am ende höher als das Ersparnis.