Gegenangebot angenommen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einfach dem AG erklären das Du das Angebot nach gründlicher Überlegung doch nicht annimmst.

Habt ja schriftlich nichts festgehalten, deine Kündigung hat noch bestand, der AG müsste dann schon klagen, ist aber weltfremd. Was will ein AG einen AN zwingen zu arbeiten, der läuft unmotiviert umher und schadet mehr als er nützt.

Vollkommen richtig! Jemanden zwanghaft an einen Ort binden kann man nicht.

Aber könnte der AG nicht klagen um wegen Vertragsbruch noch eine Summe aus dem AN rauszuquetschen? Hab in Foren gelesen, dass ein mündlicher Vertrag ebenso gültig ist...

@Kagbuhn

Ja auch mündliche Verträge sind gültig.

Das muss der AG aber beweisen, seine Chancen auf Erfolg stufe ich als verschwindend gering ein, zudem Du einfach auf einen Irrtum berufen kannst, allein wegen der kurzen Bedenkfrist die der AG dir gegeben hat, halte ich die ganze Abmachung schon für nichtig, selbst wenn diese dann schriftlich erfolgte was aber nicht der Fall ist.