gegen nachlaßgericht klagen?
hallo zusammen!
also mein vater ist letztes jahr verstorben! wir haben das erbe ausgeschlagen! nun hat von meiner schwester ein ehemaliger bekannter ihr geschrieben das er in die wohnung von meinem vater gezogen ist! so und nun das problem! er sagte zu uns das bis auf fernseher, laptop und schrankwand noch alle sin der wohnung war! die vom nachlaßgericht haben ihn gefragt ob er die wohnung leer macht und er hat gesagt das er das macht! ich muss dazu sagen das wir damals beim nachlaßgericht nach den persönlichen fotos gefragt hatten weil da noch unzählige fotoalben waren wo auch wir drauf sind! die haben zu uns gesagt das alles in blaue säcke gekommen ist! okay wir sind davona usgegangen das alles an papiere und fotos in den müll gekommen ist! aber nein falsch gedacht! alles an papiere fotos und so ist in der wohnung bzw. im keller gewesen! nun meine frage! muss das nachlaßgericht nicht die persönlichen briefe, papiere und fotos nicht vernichten? es kann doch nciht sein das alles in fremde hände gerät! wenn da jetzt irgendein vollidiot eingezogen wäre der hätte doch in den papieren rumkramen können und sonst was mit den ganzen daten anstellen können! kann man da irgendwie klagen oder so? hat da schon mal jemand mit erfahrung gemacht? ich weiß bissle viel geschrieben aber ich hoffe auf trotzdem paar antworten! vielen dank schon mal
4 Antworten
Ich weiß nicht, ob Du klagen kannst, aber , wenn der Bekannte Deiner Schwester die Fotoalben und Papiere entsorgen soll, könnte er sie nicht Euch geben? Ich weiß schon, dass das normal bei ausgeschlagenem Erbe nicht geht, aber das muss doch in diesem Spezialfall nicht offiziell an Euch gehen.
Ihr werdet das Erbe ausgeschlagen haben, weil keine Erbmasse vorhanden war - möglicherweise gar Schulden. Insoweit entscheidet das Nachlassgericht, was mit den Hinterlassenschaften geschieht - da vermutlich kein Geld da war, hat der Nachlassverwalter diese für ihn kostengünstigste Variante gewählt. Wenn sie auch aus moralischer Sicht mehr als fragwürdig ist, so ist das doch zulässig ( auch ein Entsorgungsunternehmen könnte in den Papieren rumschnüffeln und was zurückbehalten ). Verklagen könnt ihr deshalb das Nachlassgericht nicht - eventuell eine Beschwerde einreichen, die aber nicht all zu viel bringen dürfte.
Sie haben keinen Anspruch auf nichts.Also weg ist weg.
Ihr seid informiert gewesen, ihr hättet die Wohnung leeren müssen.
Wenn man das Erbe ausschlägt, darf man die Wohnung nicht leeren!
genau wir durften nicht mehr in die wohnung rein! denn sonst hätten wir die wohnung geleert und die papiere nicht da gelassen!