Gegen Abmahnung vorgehen?
Hallo, ich habe folgendes Anliegen und hoffe das mir hier jemand helfen kann...
Zur Sachlage: Ich bin Azubi in einem Busunternehmen x mein Chef und gleichzeitig Ausbilder, ist ebenfalls Geschäftsführer eines Busunternehmens y.
Bei dem Busunternehmen y gab es einen Vorfall, ein Fahrer hatte ein gesundheitliches Problem und ist mit einem Bus durch eine Hauswand gefahren.
Die lokalen Medien berichteten darüber, ich habe unter einem Artikel einen Freund markiert und wortwörtlich geschrieben: "Das ist ein Bus der Firma y, die meinem Chef gehört."
Da ich aufgrund eines Bänderrisses aktuell krank geschrieben bin habe ich mit der Post eine Abmahnung erhalten, sie wird als 'Schriftlicher Hinweis' benannt um das Wort 'Abmahnung' zu umgehen.
Dort werde ich darauf hingewiesen das ich gegen meine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hätte und betriebsinterne Sachen verbreiten würde.
Jedoch ist auf Bildern in den Artikeln deutlich der Name der Firma y auf dem Fahrzeug zu sehen sowie das Kennzeichen worüber, sich innerhalb weniger Minuten Informationen über das Fahrzeug (Marke, Typ, Baujahr, Vorbesitzer, Firma) finden lassen.
Dieser Hinweis wird bzw wurde in meine Personalakte aufgenommen.
Dieser Brief kam vom Assistent der Firma.
Die Firma x hat 2 Geschäftsführer. Mein Ausbilder ist aktuell im Urlaub.
Wie kann ich dagegen vorgehen? In meinen Augen ist das nicht gerechtfertigt.
5 Antworten
"Dort werde ich darauf hingewiesen das ich gegen meine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hätte und betriebsinterne Sachen verbreiten würde."
Enthält das Schreiben denn noch weitere Merkmale einer Abmahnung, wie zum Beispiel die Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen (=Kündigung)?
Über einer Abmahnung muss zwar nicht das Wort "Abmahnung" drüber stehen, aber sie muss eben diese Merkmale enthalten, um rechtlich als Abmahnung gelten zu können. Wenn dem nicht so ist, musst du auch nicht dagegen vorgehen.
Schreibe eine Gegendarstellung und lass sie ebenfalls in deine P- Akte hinzerlegen.Gerichtlich gegen diese Abmahnung macht keinen Sinn, kostet Geld und vergifzet dein Ausbildungsverhältnis.Kommt es zu einem späteren Arbeitsrechtsprozess macht sich drt Richter ein Bild von dieser Abmahnung und entscheidet über die Rechtfertigung.
Die Abmahnung ist berechtigt.
Du hast eine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Wenn du nun Meldungen verbreitest, die für das Unternehmen negativ sind, dann verstößt du dagegen.
Es gab einen Busunfall, der Fragesteller hat dann zur Verbreitung des Vorfalls beigetragen und seine eigene Firma damit in Verbindung gebracht.
Somit könnte hier ein geschäftsschädigender Eintrag in ein soziales Netzwerk vorliegen, was eine Abmahnung rechtfertigen würde.
An einem Unfall und der Information darüber und deren Verbreitung ist - zunächst einmal - an sich überhaupt nichts Geschäftsschädigendes.
Zudem waren die fraglichen Informationen ja auch über die ursprüngliche Meldung in den öffentlichen Medien verfügbar.
Ich würde hier widersprechen. Wenn das X-Unternehmen einen schweren Unfall hatte, dann werden weniger Personen damit fahren.
Und vor der Anmerkung des Fragestellers war die Verbindung nur in einem Bild zu erkennen, danach konnte man es mit Googlesuche in Verbindung finden.
Da spielen ja wohl die Ursachen für den Unfall eine entscheidende Rolle.
Ein Unfall, der entstanden ist, weil der Busfahrer übermüdet oder alkoholisiert war, ist wohl anders zu beurteilen als ein Unfall aufgrund eines umstürzenden Baumes.
Der erste Fall könnte - evtl zu Recht - auf den Betrieb zurückfallen, der zweite Fall wohl kaum.
Aber wir sind jetzt im Raum müßig zu diskutierender Spekulationen.
Geh zum einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, er kann dir viel besser helfen als irgendwelche Gutefrage Nutzer. Bei einem Azubigehalt dürfe dir auch Beratungshilfe zustehen.
Geh zum einem Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das ist - sorry - Unsinn, für eine solche Bagatelle Geld "zum Fenster hinaus schmeißen" zu wollen.
Bei einem Azubigehalt dürfe dir auch Beratungshilfe zustehen.
... wenn nicht das Haushaltseinkommen die maßgeblichen Grenzen überschreitet!
Geh zum einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, er kann dir viel besser helfen als irgendwelche Gutefrage Nutzer.
Warum tummelst Du Dich dann auf dieser Seite herum? Nur um mitzuteilen, man würde heir keinen ordentlichen Rechtshinweise bekommen (was im Übrigen auch einfach falsch wäre)?
Und warum schreibst du denn selber keine Antwort?
Ich habe mich auf Äußerungen in Deiner Antwort bezogen. Und wann ich selbst antworte oder nur kommentiere, musst Du schon mir überlassen.
Im Übrigen mangelt es bei mir nicht an kompetenten Antworten zu arbeitsrechtlichen Fragen.
Nimm dir einen Anwalt und gehe vor das Arbeitsgericht.
Das ist - sorry - Unsinn, für eine solche Bagatelle erstens Geld "zum Fenster hinaus schmeißen" und zweitens dann auch noch das Gericht bemühen zu wollen!
Und inwiefern soll die hier abmahnungswürdig verletzt worden sein?