Geförderte Wohnung nach Trennung und Auszug?

3 Antworten

Kannst ruhig wohnen bleiben.Es dürften sogar später mal die Kinder bei Tod der Eltern in der Wohnung bleiben.Wichtig ist nur das man eingetragen ist..Eine spätere neue Freundin dürfte auch in die Wohnung. Komme übrigens auch aus Frankfurt.Habe mal in Niederursel gewohnt.Jetzt aber 50 km ausserhalb.Richtung Aschaffenburg.

Kannst ruhig wohnen bleiben.Es dürften sogar später mal die Kinder bei Tod der Eltern in der Wohnung bleiben.

Auf welcher rechtliche Grundlage beruhen Deine Behauptungen?

Hallo, erstmal Danke für die Antworten, wir steheb beide als gleichberechtigte Mieter im Vertrag.

Deine Ex-Partnerin kann allein nicht kündigen.

Übrigens ist nicht das Wohnungsamt, sondern der Vermieter Dein/Euer Ansprechpartner.


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Wer steht denn als Mieter im Vertrag?