Geförderte Mietwohnung? Was bedeutet das?

4 Antworten

Das sind sogenannte Sozialwohnungen!

Für den alten Sozialwohnungsbestand gilt das so genannte Kostenmietrecht. Danach unterliegen diese Sozialwohnungen einer Belegungs- und Mietpreisbindung, der zur Folge die Wohnungen nur an Wohnberechtigte zu einer preisgebundenen Miete (= Kostenmiete) vermietet werden dürfen. Von dieser Regel kann es seit 1989 aber Ausnahmen geben, wodurch für geförderte Wohnungen im Einzelfall auch andere Regelungen anzuwenden sind, die sich nicht an den gesetzlichen Bindungen orientieren müssen.

Wichtig: Bei der gesetzlichen Belegungs- und Mietpreisbindung gelten die Bindungen grundsätzlich für die Dauer der Förderung. Auch nach vorzeitiger freiwilliger vollständiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel muss der Vermieter im Regelfall noch 10 Jahre warten, bis er von den Bindungen befreit ist.

Um eine Sozialwohnung anmieten zu können, muss der Betroffene einen Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung beantragen. Die Wohnberechtigung richtet sich nach der Höhe des Gesamteinkommens der berücksichtigten Haushaltsangehörigen, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden.

http://www.wohnung-jetzt.de/service/mietrecht/sozialwohnungen.php

Also bei mir hieß das, das man die Wohnung nur bekommt, wenn man Leistungsempfänger vom Staat ist. Da steht dann aber auch wohnungsberechtigungsschein er forderlich bei.

Wichtig ist, das du dir den durchschnittlichen Mietpreis für eine Wohnung anschaust und darauf achtet, Wie sich die Nebenkosten zusammensetzten und wie die abgerechnet werden.im Idealfall ist das nach echtem Verbrauch und keine pauschale.

Also bei mir hieß das, das man die Wohnung nur bekommt, wenn man Leistungsempfänger vom Staat ist

Stimmt nicht ganz. Einen sogenanten B-Schein bekommst du auch wenn dein Gehalt recht niedrig ist, auch wenn du kein Aufstocker bist.

Das is immer schwer. Hier bei uns sind geförderte GENOSSENSCHAFTSwohnungen (weiss ned obs das bei Miete auch gibt), wohnungen die vom Staat gefördert werden, d.H das der Genossenschaftsbeitrag erheblich gesenkt wurde, damit sich normalverdiener auch eine Wohnung leisten können und die Gemeinde nicht jedem Hinz und Kunz eine Gemeindewohnung stellen muss.

Das sind Sozialwohnungen, die sind billiger als die von Privat, damit auch Menschen mit wenig Geld sich eine WOhnung leisten können. Für so eine Wohnung brauchst du auch immer einen B-Schein, den gibt es wenn du Hartz4 beziehst, andere Leistungen vom Staat oder wenn dein Gehalt nicht so hoch ist. Die Kaution musst du schon selber Aufbringen, wenn du kein H4 bekommst sowieso wenn du H4 bekomsmt, dann kannst du eh nicht so einfach ausziehen.

ich meine diesen genossenschaftsbeitrag (was meistens über € 20.000,- ist), muss man den auch komplett bezahlen bevor man einzieht?