Gefangen in der eigenen Wohnung?

9 Antworten

du kannst im Moment nichts anderes machen, als mit dem Vermieter reden u. hoffen, daß er dem Pärchen die Meinung sagt. 

eine Mietminderung kannst du nicht verlangen, ab 22 Uhr ist es allerdings Ruhestörung!

Müssen die beiden nicht arbeiten?

du hast auch wenig  Einfluß darauf, daß  er ihnen kündigt, fürchte ich!

Evtl. könntest du einen Anwalt einschalten, falls der Vermieter nichts macht!

du kannst im Moment nichts anderes machen, als mit dem Vermieter reden u. hoffen, daß er dem Pärchen die Meinung sagt. 

Falsch, man kann einiges machen.

eine Mietminderung kannst du nicht verlangen, ab 22 Uhr ist es allerdings Ruhestörung!

1. Verlangt man keine Mietminderung sondern man macht sie, wenn es berechtigte Gründe gibt und zuvor die Mängelanzeige an den Vermieter gemacht hat.

2. Ist es auch tagsüber Ruhestörung, wenn Zimmerlautstärke überschritten wird. ( Man sollte sich z.B. ein Messgerat kaufen/ausleihen.

Mir ist schon öfter aufgefallen, dass Deine Antworten zu Mietrecht nicht richtig sind und es wäre  besser Du liest Dich erst mal im Mietrecht ein bisschen mehr ein.

Die Fragesteller möchten gute Antworten und wenn Du eine Frage stellst, möchtest Du das sicher auch.

Aber auch ich bin nicht perfekt, obwohl ich schon viel über Mietrecht gelesen habe, kommt von mir auch schon mal eine nicht korrekte Antwort, z.B. weil sich was geändert hat oder ich falsche Quellen genutzt habe.

LG

johnnymcmuff

Es liegt de facto eine sog. Störung des Hausfriedens vor. Und das ist bei dieser Intensität ein erheblicher Mangel der zur Mietminderung berechtigt. Zunächst musst du den Mangel dem Vermieter schriftlich (per Einwurfeinschreiben) anzeigen. Ab diesem Zeitpunkt darfst du die Miete mindern. Die Quote ergibt sich aus Umfang und Intensität der Beeinträchtigung. Keinesfalls gibt es darüber hinaus eine Wartezeit ab wann gemindert werden darf. Der V. ist gehalten, den Störer abzumahnen.  Erst danach dürfte er diesem bei fortgesetztem Fehlverhalten deshalb kündigen. Der V. ist zum Handeln verpflichtet. Durch die Mietminderung wird berechtigter Druck auf ihn ausgeübt um ihn diesbezüglich zu zwingen etwas zu unternehmen. Vom gestörten Mieter zu verlangen, er möge doch seine Wohnung zu isolieren ist Quatsch hoch drei.

Wenn hier geraten wird, eine andere Wohnung zu suchen, entspricht solcher Unsinn nicht dem Anliegen von GUTE FRAGE.

Zum Beweis sollte schon ein Tagebuch geführt  sowie Zeugen in Anspruch genommen werden. Der Störer könnte im Rechtsstreit ansonsten mit Erfolg die Störungen bestreiten.

Schreib ein s.g. Lärmprotokoll, lade dir Zeugen ein, geh zum Mieterschutzbund und lass dich bezüglich einer Mietkürzung beraten. Schreib dann dem Vermieter und aktiviere die Polizei

Fange an ein "Lärmtagebuch" zu führen in dem du jede Störung mit Datum und Uhrzeit notierst, wenn sich genügend Einträge gesammelt haben sende eine Kopie an den Vermieter, tut sich dann immer noch nichts würde ich über einen Besuch bei der Polizei nachdenken.

Wenn aktuell die Zimmerlautstärke überschritten wird, sollte man direkt die Polizei rufen.

Ein Protokoll kann man machen ( ist sinnvoll), aber es muss nicht geführt werden, laut einem BGH-Urteil.

Tag täglich (Geht eigentlich schon länger so, aber jeden Monat wirds noch ein bisschen lauter) Ich kann gar nicht mehr richtig schlafen, oder fernseh schauen oder Musik hören etc. 

Wenn es tagsüber mehr las Zimmerlautstärke und nachts über die Nachruhe hinaus geht, kann man die Polizei rufen und oder das Ordnungsamt informieren.

Wir haben schon zig mal miteinander gesprochen, dass es zu laut ist und er sich doch ein bisschen zurückhalten soll.

Den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung auffordern etwas zu unternehmen.

Ich sage dem Vermieter wenn das so weitergeht, werde ich ab nächsten Monat keinen Cent mehr Miete zahlen.

Was dann eine Kündigung nach sich ziehen kann/wird, denn man darf nur angemessen die Miete mindern.

Das sind Einzelfallentscheidungen und der höchste Minderungssatz den ich gefunden habe, sind 50 %; bedeutet aber nicht, dass Du auch 50% die Miete mindern darfst.

MfG

johnnymcmuff