Gefängnisausbruch wenn man unschuldig ist.

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Witzigerweise ist der Ausbruch oder Ausbruchsversuch selber keine stafbare Handlung. Der Gedanke dahinter ist: Wie will man jemanden, der eh gerade eine Freiheitsstrafe absitzt, noch bestrafen. Jedenfalls hat es mir neulich ein Gefängnismitarbeiter so erklärt (wirklich bei einem Besuch so gewesen).

genauso ist es!

Dann vielen dank, also das bedeutet dann Freispruch?

@vsdummy

Na dann doch erst recht. Denn wenn er unschuldig gesessen hat, hat sich der Staat wegen Freiheitsberaubung selbst strafbar gemacht. Darum ist übrigens auch das Einhalten von Freilassungsterminen im Strafvollzug so ein sensibles Thema, weil nämlich genau diese Gefahr droht.

Mit dem Ausbruch begeht er eine Straftat, ja. Ich kann mir aber vorstellen, dass ein Richter da seinen Ermessensspielraum einbringt.

das stimmt doch gar nicht!

@Streetcat666

Tatsächlich? Okay, ich lerne gern dazu.

@Quickfinger

ne wenn du dabei nix kaputt machst und niemanden bedrohst oder verletzt ist der nicht strafbar.

ein gefängnisausbruch ist - wenn man nix beschädigt - nie strafbar. auch nicht wenn man schuldig ist!!!

Als Laie würde ich da mal von Widerstand gegen die Staatsgewalt ausgehen. Doch warum muss er ausbrechen, um zu beweisen, dass er unschuldig ist?

Das ist erstmal nicht relevant, mich intressiert nur ob und was er denn als Strafe bekommen würde.