Gefälschtes Parfum gekauft was tun?

3 Antworten

Woher weißt du denn dass es eine Fälschung ist? Wenn es einen Beweis gibt, dass das Produkt eine Fälschung ist, der Verkäufer aber behauptet hat es wäre echt, hast du gute Chancen dein Geld zurück zu bekommen wenn du dich an den Support oder konsumentenschutz wendest. Wenn der Verkäufer aber nicht geschrieben hat, dass das Produkt ein original ist, oder du nicht beweisen kannst dass es eine Fälschung ist, dann hast du leider wirklich schlechte Chancen.

in der Anzeige stand paco rabanne 1 Million eau de Parfum. Es wurde aber nichts von original geschrieben. Wenn ich das original kaufe kann ich und es der polizei zeige, merkt man innerhalb 2 Sekunden das es eine Fälschung ist. Oder wie soll ich es sonst beweisen ? Das Problem ist ja auch zu beweisen das er mir überhaupt eine Fälschung zugesendet hat.

@Atevez

Wenn der Verkäufer nicht geschrieben hat dass es original ist, wird es schwierig... Er kann nämlich sagen er hat nie behauptet es wäre ein original gewesen und deshalb ist es deine eigene Verantwortung. Ebay ist da leider wirklich eine blöde Sache weil es ja sehr viele private Verkäufer sind und deshalb nicht die gleichen strengen Regulierungen wie bei einer Firma zutreffen. Du kannst es aber trotzdem versuchen. Alles gute!

@MischiMaus01

Danke :) Sind Sie Rechtsanwältin ? Aber man darf doch keine Plagiate verkaufen ? Das ist doch verboten. Und er kann doch dann nicht 1 Million Paco Rabanne reinschreiben ?

@MischiMaus01

Das ist falsch. Wenn ich schreibe "paco rabanne 1 Million eau de Parfum" dann muss ich nicht "Original" dazu schreiben, denn die Marke und der Typ des Parfums werden klar angegeben.

@MischiMaus01

Du schreibst: Er kann nämlich sagen er hat nie behauptet es wäre ein original gewesen und deshalb ist es deine eigene Verantwortung.

Diese Annahme ist leider falsch.

Richtig ist:

Der Verkäufer ist für die Beschaffenheit seiner Ware verantwortlich. Die Konsequenz deiner Darstellung wäre, dass der Verkäufer wissentlich mögliche Plagiate zum Kauf angeboten hätte.

§ 263 BGB Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gut zu wissen:

Der Verkäufer macht klare Angaben zu zum Angebot:

"paco rabanne 1 Million eau de Parfum"

Durch den Kaufvertrag erwirbt der Käufer kein Eigentum sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Das heißt: Handelt es sich bei der gelieferten Sache um eine Fälschung, spielt dies im Bezug der Vertragserfüllung überhaupt keine Rolle.

Der Verkäufer muss in diesem Fall Ersatz beschaffen.

@heurekaforyou

Ob er es weiß oder nicht kann ich nicht sagen. Wissentlich ist es strafbar, das ist schon richtig, aber wenn er meint es selbst nicht gewusst zu haben?

@MischiMaus01

Du hast vollkommen Recht. Hätte der Verkäufer mit Vorsatz gehandelt, wäre der Straftatbestand des Betrugs erfüllt.

Da Betrug immer Vorsatz voraussetzt und die Behauptungen des Verkäufers, er habe nichts gewusst kaum widerlegen kann, fällt eine Straftat wahrscheinlich weg.

Das spielt aber im Bezug auf den Kaufvertrag überhaupt keine Rolle. Betrug ist eine Straftat und wird nach dem StGB (Strafgesetzbuch) verhandelt.

Beim Kaufvertrag handelt es sich hingegen um Zivilrecht. Hierfür zuständig ist das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch).

Das Problem, das der Verkäufer hat, versuche ich dir mal so zu beschreiben.

  1. Der Verkäufer muss sich vorher über die Sachen, die er verkaufen will informieren.
  2. Tut er dies nicht - handelt er fahrlässig. Ob mit Absicht oder aus Bequemlichkeit. Wer seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt haftet auch für mögliche Folgen.
  3. Wenn der Verkäufer sich darauf berufen will, nichts gewusst zu haben - muss er sich fragen lassen, wie er dann dazu kommt, etwas anderes zu behaupten. Nämlich:

"paco rabanne 1 Million eau de Parfum"

Gut zu wissen: (kurz erklärt - kein Juristen-Deutsch)

Durch den Kaufvertrag erwirbt der Käufer noch kein Eigentum, sondern lediglich das Recht auf Übergabe einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Gut zu wissen:

Beim Kaufvertrag handelt es sich tatsächlich um 2 Geschäfte!

  1. Das Verpflichtungsgeschäft: Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben.......
  2. Das Verfügungsgeschäft: das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

Kurz. Das Eigentum erwirbt der Käufer erst durch die Übergabe (Übereignung).

Was zunächst kompliziert erscheint macht tatsächlich Sinn.

Beispiel:

Du möchtest dir ein Paar neue Schuhe im Internet kaufen.

Du bestellst wie folgt:

Modell: Leisetreter Material: Leder Farbe: Schwarz: Größe: 38 Preis: 120,- EUR

(Das ist die vereinbarte Beschaffenheit)

Einige Tage später kommen die Schuhe - allerdings in Gr. 42

(Da die gelieferte Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, handelt es sich um einen Sachmangel).

Den hat natürlich der Verkäufer zu verantworten. Also tauscht du die Schuhe um und verlangst ein neues Paar in der richtigen Größe - oder?

Genau darum geht es!

Es spiel überhaupt keine Rolle, welche Größe die Schuhe auf dem Produktfoto hatten.

Es steht auch nirgends geschrieben, dass der Verkäufer verpflichtet ist exakt die Schuhe zu verschicken, die auf den Bild zu sehen sind.

Die Lieferung muss frei von Sachmängeln sein. Und das sind sie eben nicht - wenn die Größe nicht stimmt.

Fazit:

Wenn es sich nicht um das Original Parfüm handelt, muss der Verkäufer eben für Ersatz sorgen.

Das heißt ein Parfüm beschaffen, welches die Beschaffenheit von:

"paco rabanne 1 Million eau de Parfum"

aufweist!

Schafft er das nicht - muss er Schadenersatz leisten.

Das heißt: Der Käufer kann sich das Original Parfüm woanders kaufen und der Verkäufer hat die Rechnung zu bezahlen!

So einfach ist die ganze Sache.

Leider verzichten viele Käufer auf ihre Rechte und sind froh, wenn sie ihr Geld zurück bekommen.

Und mal ehrlich. Sich selbst ein so teures Parfüm zu kaufen - dieses dann weiter zu verkaufen und dass es sich aufgerechnet auch noch um ein Plagiat handelt, von dem man nichts wusste - ist schon sehr abenteuerlich - oder?

Warum gehst du von einer Fälschung aus?

Du schreibst:

in der Anzeige stand paco rabanne 1 Million eau de Parfum.

  • Handelt es sich um den Herren- oder den Damenduft?
  • Der Kaufpreis erscheint mir sehr hoch. Wie viele ml enthält das gelieferte Produkt?

Du schreibst:

und schlecht nachweisen kann, das der Verkäufer Wirklich ein gefälschtes Parfüm verkauft hat.

Gut zu wissen:

In den ersten 6 Monaten nach dem Verkauf muss der Verkäufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übereignung frei von Sachmängeln war.

Du fragst: Was soll ich jetzt tun ?

Weist die gelieferte Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf, handelt es sich um einen Sachmangel, den der Verkäufer zu verantworten hat.

Frist zur Nacherfüllung den Kaufvertrags

Ist die Sache nicht frei von Sachmängeln, sieht der Gesetzgeber vor, dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung des Kaufvertrags zu gewähren.

Hierdurch soll der Verkäufer die Möglichkeit erhalten, den Kaufvertrag doch noch erfüllen zu können.

Als angemessen gilt eine Frist von 10 Tagen.

Innerhalb dieser Frist muss der Verkäufer dir eine neue Sache, die frei von Mängeln ist beschaffen.

Wichtig zu wissen!

Der Verkäufer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung!

Wer dem Verkäufer die Möglichkeit der Nacherfüllung verwehrt verwirkt seine Gewährleistungsansprüche.

Verläuft die Frist zur Nacherfüllung fruchtlos, kannst du im Anschluss vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadenersatz verlangen.

Zudem kannst du einen Rechtsanwalt hinzuziehen und die entstehenden Kosten dem Verkäufer als sog. Verzugskosten in Rechnung stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Anspruch auf den gekauften Artikel hast Du gem. dem über BGB über ebay geschlossenen Kaufvertrag:

https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Das wäre dann eine zivilrechtliche Forderung.

Kasst Du allerdings beweisen, z.B. durch Gutachten, wird die Sache strafrechtlich. Fake-Verkauf ist verboten: https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html egal ob da original oder nicht dran steht.Verlinke doch mal bitte das Angebot.