Gefälschter Ausweis! brauche Hilfe & Rat!

6 Antworten

Ein Geständnis kommt beim Staatsanwalt immer gut. Letztendlich ist es deine Entscheidung, was du der Polizei erzählst.

Das fälschen eines Ausweißes ist gemäß §267 StGB Urkundenfälschung und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei minder schweren Fällen gibt es geringere Strafen.

 

 

mh aber ich bin doch erst 16?

Einen Ausweis so zu verändern, fällt unter Urkundenfälschung und ist eine Straftat.

Ich habe zwar den Hergang dieser ganzen Geschichte noch nicht wirklcih begriffen, aber da du schon ne Vorladung hast, wird das Verfahren wohl schon laufen. Das heißt, man wird dich dazu als Beschuldigte vernehmen wollen. Deine Aussage kommt in die Akte (zusammen mit allem anderen) und geht dann zur Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt macht sich dann Gedanken, wie er mit dir weiterhin verfahren möchte. Freunde dich mit dem Gedanken an, dass noch ein bisschen was auf dich zukommt...

Tja, auch mit sechzehn ist man eigentlich alt genug um zu wissen, was man da anstellt - und dass man Ausweise nicht fälschen darf!

Ich rate dir dringend, ales wahrheitsgemäß zu erzählen! Erstens sollte man das ohnehin tun, und zweitens macht das einen guten Eindruck bei Staatsanwälten und ggf. Richtern.

Und nein, die Polizei wird dein Telefon ganz bestimmt nicht abgehört haben.

mh.. okay:. danke für die Info . :/

Das ist verwunderlich. Die Polizei soll sich um so Lappalien kümmern ?

Und die Türsteher erinnern sich an einen Ausweis ?

 

ja das habe ich mir auch gedacht :/ ..

Mann ! Was bist Du doch fuer ein Idiot ?

Natuerlich ist das verfaelschen, oder faelschen eins oeffentlichen Dokumentes eine Straftat die ernste Folgen nach sich zieht und mit hohen Geldstrafen, oder Gefaengnis bis 5 Jahre bestraft wird !

Brauchst mir nicht zu antworten, weil ich mit Menschen wie Dir die nichts im Hirn haben, nicht zurecht komme !

@kurt775

Viele der Foristen würden Sie wohl als  'Dummschwätzer' einordnen der- wie viele - nachgelesenes Halbwissen reproduziert

Es geht bei dem Thema  doch nur darum dass nach mehreren Monaten sich jemand an einen Ausweis und eine Person in einer von Hunderten frequentierten Disko erinnern soll die er im Halbdunkel evtl. mal gesehen hat. Das ist schon von der Alltagserfahrung her sehr unwahrscheinlich sondern eher handelt es sich um einen 'Dummen Jungen Streich". Darum ging es mir.

(Dummschwätzer: Das ist keine Beleidigung die gesetzlich greifen würde).

Aber das ich hier "Idiot" von Ihnen genannt werde, hat mich schwer getroffen (ich verzichte momentan auf FJS Zitate) so dass ich dies energisch zurückweise und auf die Folgen der Anwendung des Paragraph 195 verweisen muss:

"Die Beleidigung im engeren Sinne wird durch § 185 StGB unter Strafe gestellt. Die Strafandrohung lautet: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Zum Glück konnten Sie nicht tätlich werden.

Bisher musste ich die Klapsmühle noch nicht besuchen; kann aber noch werden wenn ich mir die vielen dummen Fragen der Kids hier ansehe.

Ich würde gestehen. Du hast nichts so schlimmes verbrochen, dass du erstmal schweigen solltest. Das hat jeder schon gemacht und wenn du dich entschuldigst und das zugibst, dann werden die sich hüten dir irgendwelche Steine in den Weg zu legen.

ich trau mich aber nicht ! ich finde das echt schlimm was ich gemacht habe.. habe mir aber ehrlich gesagt nichts dabei gedacht -.- .. mhh ich weiß es nicht.. außerdem habe ich schon felsenfest gesagt, dass ich keinen dabei hatte.

Auch Du wirst bestraft, es gibt eine Geldstrafe fuer Dich, oder sogar eine Gefaengnisstrafe auf Bewaehrung !

Fuer Deine Freundin wird es haerter gehen, sie ist Volljaehrig und hat eine hoehere Strafe zu erwarten als Du !

Mann, Du nennst sie eine Freundin ! Das ist doch keine Freundin wenn sie amtliche Dokumente faelscht !

Wie es scheint bewegst Du Dich in falschen Kreisen, suche Dir lieber einen neuen Freundeskreis !

Sie wird Dir Deine Zukunft verbauen, welche Changsen hast Du denn als vorbestrafter in Deinem spaeteren Leben !

Keiner wird Dir eine vernuenftige Arbeit geben, werden immer Vorurteile gegen Dich haben !

Wie willst Du spaeter mal eine Familie gruenden und vor allem wie willst Du sie ernaehren als Vorbestrafter !?

Ich gebe Dir einen guten Rat, gebe es zu bei der Polizei, es wird Dir bei Deiner Strafe helfen. Sie werden es Dir sowieso nachweisen, weil die Tuersteher es bei der Polizei und auch spaeter bei Gericht aussagen werden !

Also, besser Du gibst es zu, dann bekommst Du warscheinlich eine Geldbusse die nicht in Dein Fuehrungszeugnis eingetragen wird und Du kommst mit einem blauen Auge davon !

Ich hoffe Du hast aus dieser Sache gelernt, mache da nie wieder mit, das ist Urkundenfaelschung ! Und suche Dir einen anderen Umgang, diese Freunde taugen nichts, auch wenn sie Dir imponieren !

Lg. Kurt

man kannst du nicht lesen oder wie?  was hat das mit meiner freundin zu tun und außerdem ist keiner von uns beiden volljährig !

ja aber die können uns des ja nicht nachweisen.. weil sie keine gef. ausweise gefunden haben bei der kontrolle..

 

 

@MaLiinAaNinA

Jaja lüg du nur... Dann machst du das später vlt. auch noch (wenn du mal vor dem Gericht aussagen musst), du weisst schon das du für eine Falschaussage ein Bewärungstrafe bekommst!

Nichts nachweisen? Wie wollt ihr denn sonst erklären das ihr in der Disco wart?! Hmm...

Sag die warheit und du kommst mit der mildesten strafe davon! Lüg und du bekommst eine viel höhere Strafe!