Gedächtnisprotokoll als Beweis vor Gericht?
Hallo,
Kann das Gedächtnisprotokoll eines Zeugen vor gericht als gültiger Beweis vorgelegt werden? vielen Dank für jedwede Antwort!
Gruß, Basti
2 Antworten
Du meinst Zeugenaussage? Ist ein umstrittendes Thema. Es kann das Opfer belasten, man weiß allerdings auch, dass jeder mensch nicht das sieht, was passiert, sondern das sieht/erinntert, was ER oder SIE sieht - also persöhnlich abgeändert.
Wenn es ernst sein sollte, würde ich mich generell an einen Profi wenden ;)
Hoffe ich konnte ein bisschen Helfen :-)
Der Zeuge muss vor Gericht erscheinen und das, was er da aufgeschrieben hat, mündlich vortragen (nicht ablesen) und zwar aus seiner Erinnerung heraus.
Das ergibt sich aus dem Mündlichkeitsgrundsatz: nur das, was mündlich vor Gericht vorgetragen wurde darf Grundlage für das spätere Urteil werden.