Gedächtnisprotokoll als Beweis vor Gericht?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du meinst Zeugenaussage? Ist ein umstrittendes Thema. Es kann das Opfer belasten, man weiß allerdings auch, dass jeder mensch nicht das sieht, was passiert, sondern das sieht/erinntert, was ER oder SIE sieht - also persöhnlich abgeändert.

Wenn es ernst sein sollte, würde ich mich generell an einen Profi wenden ;)

Hoffe ich konnte ein bisschen Helfen :-)

Der Zeuge muss vor Gericht erscheinen und das, was er da aufgeschrieben hat, mündlich vortragen (nicht ablesen) und zwar aus seiner Erinnerung heraus.

Das ergibt sich aus dem Mündlichkeitsgrundsatz: nur das, was mündlich vor Gericht vorgetragen wurde darf Grundlage für das spätere Urteil werden.