Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde?

2 Antworten

Seit 2009 gibt es den Begriff der Abstammungsurkunde nicht mehr. Jetzt heißt es nur noch Geburtsurkunde. Diese muss aber, um bei der Eheanmeldung akzeptiert zu werden, nach dem 31. Dezember 2008 ausgestellt worden sein, denn die davor ausgestellten Geburtsurkunde haben nicht die Beweiskraft wie die neuen! In den früheren Geburtsurkunden wurde z. B. nicht eine Adoption, Namensänderung oder Namenserteilung vermerkt.

Abstammungsurkunde - eine junge, beim Geburtsstandesamt anzufordern