Geburtsurkunde gleich abstammugskunde?

7 Antworten

Die Taufe ist eine kirchliche Angelegenheit, spielt also im Rechtsverkehr keine Rolle. 

Wichtig ist die Geburtsurkunde, und nein, sie ist keine Abstammungsurkunde. Die sagt, von wem Du abstammst (leiblich) und darauf folgernde, ob Du z. B. die Auserwählte heiraten darfst. 

So mussten meine Frau und ich auch noch vor Jahrzehnten eine Abstammungsurkunde vorlegen. 

Eine Geburtsurkunde sagt auch, wann Du wo geboren bist, nennt aber die Eltern nach dem Gesetz, nicht nach der Biologie. Und geben tut es die Urkunde immer beim Standesamt Deines Geburtsorters. Da Du dort eine Urkunde anfordern musst, kannst Du auch gleich mal nach den feinen Unterschieden fragen. 

Die Standesbeamten können Dir da genauere Auskunft geben. 

Aber stand nicht auf der Bewerbungsseite der Bw, dass Du eine Geburtsurkunde einreichen musst? 

Die Geburtsurkunde ist die Abstammungsurkunde

Und wieso bitten die dann um die Geburtsurkunde ?

@derbraunebaer

@braunerbär: Die Erfindung des Telefons hat sich schon zu Dir rumgesprochen ?

@PatrickLassan

Eine Abstammungsurkunde kann sehr wohl eine Geburtsurkunde bei der Bewerbung ersetzen - auch beim Bund. Ruf an und frag, wo das Problem liegt, vielleicht ist sie untergegangen.

@bergquelle72

Hab da mit denen gesprochen und die wollen die Geburtsurkunde also war die abstammungsurkunde nun falsch oder wie soll ich das interpretieren ?

@derbraunebaer

Was bedeutet dann "hab gesprochen", wenn Du das nicht gefragt hast?

Ja, das ist dasselbe. Die Taufurkunde hättest Du Dir sparen können.

Bis 31.12.2008 gab es Geburtsnachweise in verschiedenen Ausführungen: Geburtsschein, Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde. Letztgenannte Urkunde war die aussagekräftigste, weil die darin aufgeführten Eltern die leiblichen waren. Adoptionen, Namenserteilungen oder sonstige Änderungen waren darin vermerkt. Seit 1.1.2009 gibt es nur noch Geburtsurkunden, die in ihrer Aussagekraft den früheren Abstammungsurkunden entsprechen.

Wenn sich die Bundeswehr mit deiner Abstammungsurkunde nicht zufrieden gibt, auch wenn du versicherst, dass sich bis heute in Bezug auf deinen Namen und deine Abstammung nichts geändert hat, halte ich die Forderung für übertrieben. Möglicherweise kennt der Sachbearbeiter bei der Bundeswehr den Ausdruck "Abstammungsurkunde" und deren Aussagekraft nicht bzw. nicht mehr.

Die Geburtsurkunden dürfen nicht Kopiert werden, sondern werden beim Geburtsstandesamt neu ausgestellt. Kostet paar €

@Bley1914

Das ist mir klar, Personenstands- und Verwaltungsverfahrensgesetz verbieten das; ich habe mich in meiner Stellungnahme nur auf den Unterschied von Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde beschränkt.

Geburtsurkunden dürfen nicht  Kopiert werden.
Eine Geburtsurkunde bekommt man von dem Standesamt wo man geboren ist.
Das ist eine  Geburtsurkunde in Orginalabschrift.

Wenn deine Eltern ein Famielienbuch haben, nimm es mit, damit der Standesbeamte  es schneller findet. Oder auf dem Schein St 55 / aus 1999

Dan währst du das 55 Kind des Standesamtes aus dem Jahr 1999  in dem Ort.