Geburtstagsfeier am Wochenende im garten,muss ich meinen vermieter bescheid geben und Nachbarn oder nur einem.von 19 h-open end.was gibt es zu beachten?

7 Antworten

Sag den Nachbarn Bescheid, dass es etwas lauter werden könnte, ab 22 Uhr ist eh nur noch Zimmerlautstärke erlaubt. Bitte im Vorfeld schon mal um Verständnis. Wenn Dein Vermieter nicht gerade Dein Nachbar ist, musst Du ihn nicht informieren.

Auch nach 22 Uhr Uhr ist erlaubt, was die Nachbarn tolerieren. Ruhestörung ist nicht an eine Uhrzeit gebunden.

@Bitterkraut

So lange sich niemand beschwert - klar. Aber ab 22 Uhr rückt bei nächtlicher Ruhestörung schon mal die Polizei an, wenn sie angerufen wird. Deswegen ist es ja wichtig, die Nachbarn vorher zu informieren.

informiere die nachbarn und bitte um nachsicht. schon diese höfliche info stimmt viele ´gnädig´.

aber einen anspruch hast du nicht, ab 22.00h die nachtruhe zu stören. das mietrecht sieht hier nachfolgendes vor:

"Es gibt gesetzliche Bestimmungen, die die Lärmvermeidung vorschreiben. Wird hiergegen verstoßen, liegt sogar eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Solche Bestimmungen sind etwas § 30 StVO, § 117 OWiG und § 906 BGB. Bei einer Lärmbelästigung kann man sich auch an das Ordnungsamt der Gemeinde wenden.

Der Gesetzgeber hat Ruhezeiten angeordnet. Nachtruhe herrscht von 22.00 bis 7.00 Uhr. Mittagsruhe ist von 13.00 bis 15.00 Uhr. Den ganzen Tag Ruhe einzuhalten ist an Sonntagen und Feiertagen vorgeschrieben. Eine Hausordnung kann zudem andere Ruhezeiten vorsehen.

Mieter sind verpflichtet zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ruhestörende Geräusche zu unterlassen (s.o.). Untersagt sind etwa lautes Herumtrampeln, Radio oder Fernsehen, soweit die Geräusche Zimmerlautstärke überschreiten. Zimmerlautstärke wird als die Lautstärke definiert, die nur in dem Zimmer gehört werden kann.

Diese Ruhezeiten sind jeden Tag einzuhalten. Es gibt keine Ausnahmen, auch nicht bei Familienfeiern wie Hochzeiten, Geburtstagen oder ähnlichem."

antworten oder kommentare, die etwas anderes nahelegen, sind leider falsch. und auch, wenn die nachbarn informiert sind, kann es passieren, dass die polizei bei euch vor der tür steht, wenn jemand um 3.00 immer noch nicht in den schlaf gefunden hat.

Den Vermieter geht das nichts an, aber den Nachbarn solltest Du schon bescheid geben, denn diese müssen unter dem Krach leiden. Aber ab 22.00 Uhr ist eh Schluss mit Lustig.

Wann Schluß ist mit Lustig, hängt von der Tolernz der Nachbarn ab und nicht von einer Uhrzeit.

@Bitterkraut

@ bitterkraut: falsch!

Es gibt gesetzliche Bestimmungen, die die Lärmvermeidung vorschreiben. Wird hiergegen verstoßen, liegt sogar eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Solche Bestimmungen sind etwas § 30 StVO, § 117 OWiG und § 906 BGB. Bei einer Lärmbelästigung kann man sich auch an das Ordnungsamt der Gemeinde wenden.

Der Gesetzgeber hat Ruhezeiten angeordnet. Nachtruhe herrscht von 22.00 bis 7.00 Uhr. Mittagsruhe ist von 13.00 bis 15.00 Uhr. Den ganzen Tag Ruhe einzuhalten ist an Sonntagen und Feiertagen vorgeschrieben. Eine Hausordnung kann zudem andere Ruhezeiten vorsehen.

Mieter sind verpflichtet zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ruhestörende Geräusche zu unterlassen (s.o.). Untersagt sind etwa lautes Herumtrampeln, Radio oder Fernsehen, soweit die Geräusche Zimmerlautstärke überschreiten. Zimmerlautstärke wird als die Lautstärke definiert, die nur in dem Zimmer gehört werden kann.

Diese Ruhezeiten sind jeden Tag einzuhalten. Es gibt keine Ausnahmen, auch nicht bei Familienfeiern wie Hochzeiten, Geburtstagen oder ähnlichem.

Ich würde einen Aushang an den Briefkästen machen und versuchen die Nachbarn persönlich über die Feier zu informieren.

was gibt es zu beachten?

Das tagsüber Zimmerlautstärke gilt und nicht erst ab 22 Uhr.

Ab 22 Uhr gilt dann die Nachtruhe ( also noch leiser ).

Aber wo kein Kläger da kein Richter.

Deswegen sollte man vorher mit den Nachbarn reden um Ärger zu vermeiden.

MfG

johnnymcmuff

Lieben dank an alle

Man informiert der Höflichkeit halber vorab die Nachbarn. Allerdings bedeutet das nicht, dass diese lautstarkes Feiern dulden müssen. Trotz Ankündigung muss man rücksichtsvoll feiern. Die Nachbarn dürfen (egal ob Du einen Aushang gemacht hast oder nicht) die Polizei rufen, wenn es zu laut ist.

****Lieben dank an alle