Gebühren für Notaranderkonto
Hallo Ich sitze jetzt als Käufer auf einer Rechnung für ein Notaranderkonto, das ich als Käufer nicht gebraucht hätte. Leider steht aber im Kaufvertrag, dass der Käufer alle Kosten zu tragen hat. Bei der notariellen Vertragsverhandlung hat mich der Notar aber nicht darauf hingewiesen, dass und in welcher Höhe für dieses Konto extra Kosten entstehen. Habe ich nun eine Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen? LG, Anja
2 Antworten
Hallo.
Die Kosten müssen im Vertrag bis zu dem Termin feststehen., und bis zu einer Frist ausgeglichen sein.
Allgemein darf der Notar da nicht sehr viel dran verdienen.
Anderkonten sind Unterkonten des Hauptkontos des Notars.
Gebühren kenn ich nicht.
Mit Gruß
Bley 1914
Wahrscheinlich nicht. Aber im Zweifel: Anwalt fragen.
Die Gebühren sind von Bank zu Bank verschieden. Aber bei solchen Sonderkonten langen die gerne richtig hin, auch, weil die Kontoführung sehr aufwändig ist. Außerdem dürfte der Notar auch noch einen schönen Betrag draufsatteln.
Die Kosten sollten aber in deiner Rechnung drinstehen.