Gebühren für Mietaufstellung?

6 Antworten

klar. er muss ja nicht gratis arbeiten.

Ach - darf er demnächst auch für die Ausfertigung eines Mietvertrages oder die Erstellung der Neben-/ Betriebskostenabrechnung "Gebühren" verlangen? Denn ein solcher Hausbesitzer arbeitet ja schließlich nicht umsonst!

@wilees

unsachlich, was du da von dir gibst.

Was ist denn eine "Mietaufstellung" ? Die Miete steht im Vertrag, die Nebenkosten in der Nebenkostenabrechnung oder einer Nebenkostenforderung. Das alles sind Papiere die du haben solltest, sonst wüsstest du doch nicht was du zahlen musst.

Für neue Papiere kann der VM berechnen was er will

Der Vermieter ist verpflichtet seine Kosten aufzuschlüsseln. Und dafür darf er keine "Gebühren" verlangen.

Andererseits lassen sich die Betriebskosten aus der Vorjahresabrechnung entnehmen - wozu also eine derartige "Bestätigung" ?

Die Veränderung der Betiebskostenabschläge müssen ja schon zuvor irgendwo dokumentiert sein; die fallen ja nicht vom Himmel oder hat er Dir die Veränderungen nur telefonisch mitgeteilt. Dann mußt Du nicht zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast doch kein Anrecht auf so etwas, also will er Geld oder macht es gar nicht.

Sicher ist das rechtens