Gebühr von 30€uro für jede Unterschrift bei Erbausschalgung
Hallo erst einmal :-) Ich am 31 Januar verstarb meine Oma ,nun geht es darum das keiner von uns 6 Enkelkinder das Erbe antreten möchte ,wir wollen nun alle das Erbe nicht antreten und sollen nun eine Erbabschlagung machen bei Gericht. Meine Geschwister haben nun einen Termin bei einer Anwältin und sollen alle pro Unterschrift 30€uro zahlen ,da wir alle selber Kinder haben und auch die das Erbe nicht antreten möchten sollen alle Urenkel ebenfalls pro Unterschrift 30€uro zahlen 4 der Urenkel sind über 18 Jahre und die anderen 5Urenkel sind alle Minderjährig ! Muss jedes Enkelkind und jedes Ur-Enkelkind die 30 €uro für die Unterschrift zahlen ? Das jüngste Ur-Enkelkind ist gerade mal 9 Monate alt ! Ist es nur abzocke der Anwältin oder ist es per Gesetz so festgelegt ?
9 Antworten
Die Regelgebühr von 30 Euro fällt pro Ausschlagungserklärung an. Erklären also alle zusammen die Ausschlagung, fällt die Gebühr nur einmal an.
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Vor einem Anwalt kann man das Erbe nicht ausschlagen. Die Anwältin müsste wenn dann auch gleichzeitig Notarin sein. Die Gebühr fällt pro Beurkundung an und nicht nach Anzahl der Personen. Bei gleichzeitiger Anwesenheit der Ausschlagenden wird nur eine Ausschlagung aufgenommen und es fallen auch nur ein mal 30 € an. Macht die Notarin daraus künstlich mehrere Beurkundungen, würde ich das nicht akzeptieren und mich beschweren. Zu den 30 € kommen allerdings noch Umsatzsteuer und evtl. Schreibauslagen, die man sich spart, wenn man direkt zum Gericht geht und dort ausschlägt. Die Notarin nimmst nämlich auch nur auf und schickt es weiter.
Anwälte haben auch eine Gebührenordnung. Laut dieser sollte es nicht mehr als 10 Euro kosten. Aber ich denke kaum pro Person.
erkundige dich dich mal bei der Anwaltskammer, ob so ein Vorgehen überhaupt richtig ist.
Ich habe mal eine Erbausschlagung gemacht, allerdings bei einem Notar. Und da war die Gebühr nicht von der Anzahl der ausschlagenden Personen abhängig. Mag sein, dass dies nur bei Minderjährigen so der Fall ist, jedenfalls musste ich für meinen Sohn nicht zusätzlich zahlen.
Wichtig ist nur, dass Du die Frist für eine Erbausschlagung nicht verstreichen lässt.
Iich selber habe 3 Söhne 23 Jahre und Zwillinge von 17 Jahren ,ich habe mir nun für Morgen einen Termin gemacht bei einem Rechtsanwalt/Notar mal sehen ob der wohl auch soviel Geld haben will ,wie die Anwältin meiner Geschwister !
Zunächst einmal arbeiten die meisten Anwälte nach Gebührenordnung oder zumindest in Anlehnung daran. Aber warum geht Ihr damit denn überhaupt zu einem Anwalt? Die Kosten könnt Ihr Euch (zumindest in dieser Höhe) sparen, wenn Ihr direkt zum Amtsgericht geht!