Gebuchter Urlaub vor Arbeitslosigkeit beim Amt beantragen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jeder Arbeitslose kann 21 Tage pro Kalenderjahr in Ortsabwesenheit (Urlaub) gehen. Dies muss bei der Agentur jedoch beantragt werden. Denn man hat keinen Rechtsanspruch darauf. Die Ortabwesenheit wird eine Woche vor Beginn des Urlaubs genehmigt. In Ausnahmefällen kann durch den Vermittler die Genehmigung auf vorher erfolgen. Erfahrungsgemäß wird ein Urlaub der vor bekannt werden der Arbeitslosigkeit gebucht wurde auch genehmigt.

Wenn du den Urlaub nicht beantragst und die Agentur erfährt davon, wird die Verfügbarkeit im nachhinein aberkannt und das bereits bezahlte Arbeitslosengeld wird zurück gefordert. Zudem kann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat festgestellt werden.

Hier nochmal der Link auf die Seite der Agentur für Arbeit mit den Link zum Merkblatt:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/urlaub-und-umzug

Auch Arbeitslosen stehen 21 Tage "Urlaub" zu.

Beantrage Ortsabwesenheit und gut ist es. Meldest Du das nicht und es kommt raus, musst Du u. U. Geld zurückzahlen.

Urlaub steht einem Arbeitslosen nicht zu. Es handelt sich um eine sogenannte Kannleistung. Zumindest im SGB III. Ob es beim ALG II eine andere Regelung gibt kann ich nicht sagen.

@AnikaJanina

Selbstverständlich steht einem Arbeitslosen "Urlaub" zu - nennt sich Ortsabwesenheit und sind 21 Tage.

würden die das merken, wenn ich weg wäre ohne Bescheid zu sagen und was würde passieren?

die merken dass, wenn du auf einladungen in der post nicht reagierst und sanktionieren dich entsprechend...

Ich hatte auch zweimal Ortsabwesenheit beantragt, solange da keine Termine reinfallen, wird das auch genehmigt.

Das mußt Du angeben, dann gibt es auch keine Probleme. Sonst kannste eine

Sperre bekommen !!!

und wenn ich keine Genehmigung kriege? habe ich gute Chancen? bin immer aktiv am Bewerbungen schreiben usw. da kann man ja mal 10 Tage weg sein

@Kruemelkeks94

Keine Angst, das geht ohne Probleme !!!

@Kruemelkeks94

Wenn du vorher, also vor der Arbeitslosigkeit gebucht hast, können sie dir nicht verbieten den Urlaub anzutreten. Du hast sogar Anspruch bei Arbeitslosigkeit etwas zu buchen, aber nicht über eine bestimmte Zeit. Mußt es nur anmelden.