Gebrauchtwagenverkauf- wer darf Kaufvertrag unterschreiben?

5 Antworten

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du kannst den kaufvertrag im auftrag unterschreiben. zum verkauf des autos empfiehlt sich die schriftliche vollmacht deiner mutter. sie ist schließlich offiziell die halterin.

Entweder unterschreibt Deine Mutter oder sie erstellt Dir eine Vollmacht für den Verkauf.

 

weil sie im Fahrzeugschein als Besitzerin steht?

Du meinst wohl Fahrzeugbrief.

Dort steht niemals der Besitzer, sondern der Halter. Besitzer kann auch die finanzierende Bank sein.

du kannst der kaufvertrag auch unterschreiben .

Einfach I.A.(Im Auftrag) und deine unterschrifft und der das auto kauft intersiert sich bestimmt nicht wer da unterschreibt denke es ist ja kein 100000€ auto .

ist kein Große sache.

 

verkaufen darf n u r der besitzer. es sei denn du hast eine schriftliche vollmacht

gehb eine anonce auf bei einem "fliegenden händler"wirst du über den tisch gezogen und bekommst mit sicherheit zu wenig geld

Deine Mutter ist Halterin des Fahrzeugs, sie muß den Kaufvertrag unterschreiben!

nein. das ist falsch.

@suchti

Nein! Sie muß unterschreiben oder wie du sagst, eine Vollmacht ausstellen! Aber ohne diese, kann er das Auto nicht verkaufen!

@mineiro

wieder falsch! das fahrzeug kann JEDER im auftrag verkaufen. das machen übrigens auch sehr viele händler. eine schriftliche vollmacht macht die angelegenheit nur besser durchschaubar für den käufer. die ausgabe des kfz-briefs ist entscheidend. unabhängig vom darin eingetragenen namen.