gebrauchtwagengarantie ford?Brauche Hilfe
Hallo und zwar hab ich mir letztes Jahr Ende Dezember einen 3 Jahre alten ford focus in einem ford autohaus gekauft mit 1 Jahr garantie.Leider ist das Autohaus 130km von mir entfernt. Da es ja jetzt wärmer wird hab ich letztens meine Klimaanlage anmachen wollen nur musste ich feststellen das diese nicht wirklich kühlt.Jetzt habe ich dort angerufen ob ich mit der garantie auch woanders hingehen könnte ,quasi in ein anderes ford autohaus in meiner nähe.Nur meinte der gute mann das ich wieder zu Ihnen kommen müsste.Ist das wirklich so oder kann ich auch woanders hin gehen.hat vllt jemand Ahnung?wäre dankbar für hilfreiche Antworten.
lg
7 Antworten
Du hast neben der Garantie auch Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung. Diese beträgt ebenfalls mindesten 1 Jahr, während der ersten 6 Monate muß der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Ich würde den Schaden über diese Gewährleistung abwickeln.
Im Gewährleistungsfall regelt § 439 des BGB in Absatz 2 :
"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Damit ist doch klar wer den aufwand der ggf. erforderlichen 260 km zu tragen hat. Ich würde den Verkäufer allerdings vorher darauf hinweisen. Evtl. überlegt er es sich dann anders und zahlt dir die Nachbesserung in einer anderren Werkstatt.
Es lässt sich alles durchsetzen, glaub´s mir.
ok also ist das quasi bei Gebrauchtwagen immer so wenn es eine garantie gibt das ich dann immer zu dem händler muss wo ich den gebrauchtwagen gekauft habe.bei einem neuwagen wäre es quasi wieder was anderes?
Wenn es um Sachmangelhaftung geht musst du immer erst zum verkaufen Händler. Wenn es um die Ford-Gebrauchtwagen-Garantie geht, kannst du auch zum Ford-Händler vor Ort.
Du kannst gerne dein Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, dort must aber zahlen. Die Garantie hat das Autohaus, welches das Auto verkauft hat gegeben. Mach dich halt auf die 130 km-Reise. bei den Temperaturen kann eine Klima nicht wirklich kühlen, da wird noch die Heizung gebraucht. Wie hast die eingestellt?
Das fällt unter die gesetzliche Sachmangelhaftung. Da musst du dem verkaufenden Händler die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Eine Reparatur einer anderen Werkstatt muss er nicht zustimmen und auch nicht bezahlen.
aaah ja und wie kommst du auf dieses schmale brett ?? mangelnde pflege hat dazu geführt
@koenigstiger, woher willst das das denn bitte wissen ? Die Klima war bei Übergabe schon defekt. Das kann der Käufer auch zu recht vermuten wenn er sie bisher nicht eingeschaltet hatte.
hallo
da hast du schlechte karten , lasse für 50-70€ neu befüllen , und gut ist es .
im handbuch steht eindeutig , das die klimaanlage des öfteren einzuschalten ist , da sonst eine eintrocknung der dichtungen eine funktion einschränken kann . du sagst ja selber jetzt , also gute 8 monate später . selber schuld
gruss
Das siehst du aber völlig falsch @koenigstiger196. Außerdem sind von Ende Dez. bis jetzt mal gerade erst 5 Monate. Der Käufer kann davon ausgehen, dass der Schaden schon bei Übergabe vorlag. Somit ist der Händler zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet. Es sei denn er kann nachweisen, dass der Schaden nicht bei Übergabe vorlag. Das wird er aber nicht können.
ich hab das auto grad mal 5 Monate. im Winter hatte ich sie auch ab und an zwecks feuchtigkeit an (wobei ich der meinung bin das die nicht wirklich dadurch wegging) ,aber da merk ich ja nicht obs kühlt oder net. Und austrocknen nach grad mal 5 monaten...sehr unwahrscheinlich .. aber danke für die nette Antwort..
Das ist zwar richtig, dass der Händler auch die Fahrtkosten übernehmen müsste. Das lässt sich aber meistens nicht wirklich durch setzen.