Gebrauchtwagen kaufen mit ausländischem KFZ Brief bei deutschem Händler

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, wenn der Händler zu den italienischen Papieren auch ein "Certificate of Conformity" (COC-Papier), eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein Datenblatt (von TÜV oder DEKRA) hat, bekommt er damit auch eine HU und Du kannst das Auto damit zulassen. Die Zulassung ist geringfügig teurer, weil erst noch ein deutscher Brief erstellt werden muß, das sind vielleicht 10 EUR mehr. I.d.R. hat jeder EG-Typgenehmigte Auto auch so eine Übereinstimmungsbescheinigung dabei, wenn der Vorbesitzer sie nicht verbummelt hat.

als wenn ich sowas unten nicht schon geschrieben hätte

Um ein im Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen: Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und COC-Papiere / Datenbestätigung / TÜV Gutachten nach §21 StVZO ( Wurde angeblich bereits gemacht) Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU - pflichtige Fahrzeuge

Um ein im Ausland erworbenes Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief/ohne Zulassungsbescheinigung Teil II für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Einfuhr außerhalb der EU Einfuhrumsatzsteuererklärung (nur bei Neuwagen) bei EU-Import Ausländische Fahrzeugpapiere bzw. Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) bzw. COC-Papiere / Datenbestätigung des Herstellers Bei Gebrauchtwagen: Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge

Ich würde den Wagen nur dann kaufen (wenn überhaupt) wenn mir der Händler garantiert, dass zu dem Wagen eine deutsche Betriebserlaubnis existiert und ein deutscher Fahrzeugbrief mit übergeben wird und der Händler seinen Sitz in Deutschland hat (Gewährleistungsansprüche betreffend) .. bei neueren Fahrzeugen auch darauf achten, dass soweit vorhanden, Herstellergarantien auch in deutschen Werkstätten zu gleichen Bedingungen wie in Italien erfüllt werden.

Ansonsten kann man sich da ganz schon in Kosten rein reiten, die man vorher nicht absehen kann.

bitte??? wenn keine Ahnung dann einfach mal nix sagen... ich habs doch schon gepostet.. Kosten?? für was.. die 21er Untersuchung hat nen Festpreis .. , Zulassungskosten auch. Da Italien EU ist liegen sicher Zulassungsbescheinigung Teil1 und 2 dabei.. sind zur Info seit Jahren in allen EU Ländern gleich und Italien ist bisher nicht ausgetreten :D

@lordsyrakus

Wo hast Du denn etwas über Garantiebedingungen oder Gewährleistung geschrieben ?

In D sind die Verbraucherschutzgesetzte ein wenig bis erheblich anders als in I oder sonst wo. Da sollte man sich vorher sicher sein, nicht durch versteckte Mängel oder anderer Faktoren am Ende drauf zu zahlen. Ebenso gibt es unterschiedliche Garantiebedingungen der Hersteller in verschiedenen Ländern. Auch dass ist ein nicht ganz unerhebliches Thema, wenn es sich z.B. um ein ziemlich neues Fahrzeug handelt. Ob in I die gleichen Bedingunbgen herschen wie in D, weiß ich nicht, dass lässt sich aber über den Hersteller herausfinden bzw. kann man vor dem Kauf beim Händler eben diese Bedingungen anfordern, soweit es ein seriöser Händler ist.

Und mit einem Koffer Geld ins Ausland fahren um ein Auto zu kaufen ?!?! Hab da schon hier und da etwas von nicht ganz gesunden Erlebnissen gelesen und gehört.

Deine Antwort lässt sich nebenbei bemerkt auf jeder Seite einer KFZ-Zulassungsstelle rauskopieren (wonach es auch aussieht). Daher würde ich hier nicht zwingend von Ahnung oder so sprechen.

Die Zulassung des Fahrzeuges ist nicht alles was jetzt oder später Kosten verursachen kann.

@Vaddern

Wo hast Du denn etwas über Garantiebedingungen oder Gewährleistung geschrieben ?>

Dazu brauch ich nichts schreiben... Denn er Kauft beim deutschen Händler und damit Klar wie die Gewährleistung aussieht.

Die Garantie ist nach EU Recht definiert :D Und demnach in allen EU-Ländern gleich. Ebenso die Fahrzeugpapiere sowie die Zulassungsbescheinungen .

Daher hab ich absolut keinen blassen was du jetzt mit deinem Post sagen wolltest...Ich lese da nur heraus das du keine Ahnung von EU Recht hast.

Wir reden hier nicht vom Import aus den USA oder Balkanstaaten fernab der EU.

@lordsyrakus

Wo schrieb der Fragesteller, dass er bei einem deutschen Händler kaufen möchte und wenn Du dir dabei schon so sicher warst, dass er dass will, warum kopüierst Du dann den Bedarf an Bescheinigungen für den Kauf von PKW aus dem Ausland als Antwort hinein???

Entweder er kauft ein Fahrzeug aus dem Ausland. Dann benötigt er all diese Bescheinigungen und Bestätigungen oder er kauft bei einem deutschen Händler, der wiederum all diese behördlichen Anforderungen bereits erfüllt bzw. beschafft haben sollte.

Zitat Stern zum Thema Garantie/Gewährleistung bei EU-Importen:

Was ist mit Garantie und Kulanz?

Innerhalb der EU gilt die Herstellergarantie. Aber Achtung: Es gilt die Herstellergarantie des Verkauflandes. Sonderaktionen mit besonders langen Garantiezeiten müssen nicht in allen EU-Ländern gelten. Wenn in Deutschland mit einer Vier-Jahres-Garantie geworben wird, sollte man sich erkundigen, welche Konditionen auch im Verkaufland des Autos gelten.

Für die sogenannte gesetzliche Gewährleistung tritt der Verkäufer ein und nicht die Automarke. Man solte darauf achten, dass der deutsche Importeur juristischgesehen der Verkäufer und nicht nur ein Vermittler ist. Sonst muss man sich unter Umständen bei Problemen mit der Gewährleistung mit einem Autohaus in Portugal auseinandersetzen.

Auf freiwilliges Entgegenkommen kann man bei einem Importwagen kaum rechnen. Die Kosten für Kulanzreparaturen tragen meist Vertragshändler und die Landesorganisation des Herstellers – bei einem EU-Fahrzeug ist die Bereitschaft zu zahlen gering. Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Teil der Ersparnis in eine Garantieverlängerung investieren.

@Vaddern

Alter .. die Garantie ist EU-Weit gleich geregelt bei den Fahrzeugen. Egal wo man das Fahrzeug in der EU erwirbt hat man gleiche Garantieansprüche. Ebenso auch Kulanzansprüche. Wobei das Wort Kulanz ja schon aussagt das der Hersteller oder das Autohaus so nett sind und dem Kunden entgegen kommen obwohl sie es nicht müssen.

Aktionen stammen meist vom Verkäufer nicht vom Hersteller und eine Gewährleistung an dritte gibt es eh nicht. Mediamarkt bietet seine Zusatzgarantie auch nur an weil es eine Art Versicherungsunternehmen" dazu hat.

Die Zusatzgarantie wie sie sich nennt hat mit dem Hersteller absolut rein Garnichts zu tun. Man man macht Marketing echt schon Löcher in den Kopf?

Versteh ich eh nicht.. nach 6 Monaten kippt die Beweislastumkehr so oder zugunsten des VK..( Gewährleistung) da isses dann wohl auch Wuscht...

Und Garantie naja.. meist haben die Gebrauchten ihre KM oder Jahre erreicht wo es eh nur noch auf Durchrostung gibt :D

Die Garantiebedingungen für Kraftfahrzeuge sind EU- Einheitlich geregelt. Garantieansprüche macht man somit bei einem Vertragshändler an den Hersteller geltend.EU-Einheitlich. Gewährleistung gibt es Deutschland immer von dem Verkäufer. Bundeseinheitlich geregelt.

Der Import/Reimport aus EU-Mitgliedsstatten birgt auf diese weise kein Risiko.

@3phasenkasper

Sieht der Stern bzw. dessen Bericht ein wenig anders (und vergleichbare Informationen findet man überall im Netz) ...

Was ist mit Garantie und Kulanz?

Innerhalb der EU gilt die Herstellergarantie. Aber Achtung: Es gilt die Herstellergarantie des Verkauflandes. Sonderaktionen mit besonders langen Garantiezeiten müssen nicht in allen EU-Ländern gelten. Wenn in Deutschland mit einer Vier-Jahres-Garantie geworben wird, sollte man sich erkundigen, welche Konditionen auch im Verkaufland des Autos gelten.

Für die sogenannte gesetzliche Gewährleistung tritt der Verkäufer ein und nicht die Automarke. Man solte darauf achten, dass der deutsche Importeur juristischgesehen der Verkäufer und nicht nur ein Vermittler ist. Sonst muss man sich unter Umständen bei Problemen mit der Gewährleistung mit einem Autohaus in Portugal auseinandersetzen.

Auf freiwilliges Entgegenkommen kann man bei einem Importwagen kaum rechnen. Die Kosten für Kulanzreparaturen tragen meist Vertragshändler und die Landesorganisation des Herstellers – bei einem EU-Fahrzeug ist die Bereitschaft zu zahlen gering. Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Teil der Ersparnis in eine Garantieverlängerung investieren.

@Vaddern

Aber Achtung: Es gilt die Herstellergarantie des Verkauflandes.

Hast du wo gelesen ?? Bring hier nich alles durcheinander. EU Weit gilt die Garantie in jedem Land zu gleichen Bedingungen. Zumal Sonderaktionen meist vom Händler kommen statt vom Hersteller. Auch die Mediamarkt Zusatzgarantie ist vom Mediamarkt nicht vom Hersteller und achja und solche Aktionen sind nicht an dritte übertragbar. Vergessen viele bei Ihren Weihnachtsgeschenken :-) Die Gewährleistung kann nicht weitergegeben werden. Beim Verschenken der Ware erlischt jegliche Zusatzgarantie und Gewährleistung. Ab und An mal AGBs lesen wäre von Vorteil. Auch wenns nervt 30 Seiten Kleinschrift zu lesen. Von daher ist es egal.. der neue Käufer kauft sie leider nicht mit. Kannst du drehen wie du willst.

Du sprichst wohl teilweise von Ländern ausserhalb der EU.

Also, liebe Freunde, wen es interessiert: Ich habe jetzt einfach einmal bei einem anderen deutschen Autohändler angerufen, der einen Gebrauchtwagen aus Österreich anbietet. Das ist ja EU und damit sind die Regelungen und Gesetze identisch.

Man fährt mit dem Wagen zum deutschen TÜV und geht anschließend (mit Kaufvertrag und) österreichischen Papieren zur deutschen Zulassungsstelle und damit hat sich das.

Kostet 15 Euro mehr und anschließend hat man einen deutschen KFZ Brief.

Damit hat dieser Händler das bestätigt, was der erste Händler auch gesagt hat.

Okay?

Grüße R.