gebrauchtes Fahrzeug laut Händler unfallfrei, hat aber reparierten Unfallschaden

11 Antworten

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Der Händler wusste von dem Schaden, das kannst du ihm unterstellen, weil eine Reparaturrechnung vorliegt. Das Fahrzeug ist eben nicht unfallfrei. Wenn der Händler schriftlich bestätigt, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein unfallfreies Auto handelt, dann muss das auch der Wahrheit entsprechen. In deinem Falle liegt Täuschung vor und berechtigt dich, vom Kauf zurückzutreten und das Fahrzeug an den Händler zurückzugeben. Das wäre eine Möglichkeit. Die andere wäre die, mit dem Händler zu sprechen und auf eine Kaufpreisminderung zu bestehen, da du das Fahrzueg behalten möchtest. Ich würde ihm anbieten mit einem Nachlass von 1500 € auf den Kaufpreis einverstanden zu sein. Ihm aber auch klar machen, welche Folgen es für ihn haben wird, wenn die Angelegenheit streitig wird. und du dir einen Anwalt nimmst. Da hat der Händler vor keinem Gericht eine Chance zu obsiegen. Gib da nicht nach und bestehe auf eine Kaufpreisminderung.

so haben wir es gemacht und 1000 Euro Kaufpreisminderung bekommen. Danke.

Den Händler umgehend auf den gewesenen Schaden ansprechen was Ihr in den Fahrzeugpapieren gefunden habt. Das ist eindeutig Betrug. Das Auto solltet Ihr bei dieser Sachlage nicht kaufen und vom Kaufvertrag zurück treten.

es kann sein wenn eine Reparatur absolut perfekt durchgeführt wurde dass keine Wertminderung eintritt und er das nicht angeben musste. Redet mit ihm

Einen Unfallschaden muß man immer angeben,egal wie gut etwas repariert wurde.

@Annelein69

In den Fahrzeugunterlagen habe ich nun eine detaillierte Rechnung von 2009 über fast 5000 Euro gefunden - Frontschaden links.


hat Händler mit herausgabe dieser Rechnung auch nicht komplett verschwiegen

@newcomer

Tja,da war der Kauf aber schon abgewickelt und das ist arglistige Täuschung,auch Betrug.Der Vertrag stand ja schon wurde auch unterschrieben.Hätten sie vorher von dem Schaden gewußt,wäre es vielleicht gar nicht zur Unterzeichnung gekommen!

@newcomer

Der Händler hat angegeben daß das Farhzeug unfallfrei ist. Somit sollte auch das Fahrzeug unfallfrei sein. Gerade bei einem professionellen Händler kann man durchaus davon ausgehen, daß er weiß, was und in welchem Zustand er etwas verkauft.

wenn eine Reparatur absolut perfekt durchgeführt wurde dass keine Wertminderung eintritt

Du irrst gewaltig! Selbstverständlich ist das eine Wertminderung!

Je nachdem um welcher Art Fahrzeug es sich handelt eine nicht unerhebliche.

Zwar stellt die entgegen der zugesicherten Unfallfreiheit durchgeführte Inbstandsetzung eines Unfallschadens zweifellos einen Sachmangel dar, der zu Minderung des Kaufpreises, berechtigt, §§ 434, 414 BGB.

Allerdings wäre hier zu prüfen, ob der merkantile Minderwert eines Unfallwagens nicht bereits im Kaufpreis berücksichtigt wurde, also etwa ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug vielmehr für z. B. rd. 11.000 EUR gehandelt wird.

Und ob die Reparaturkosten mindestens zehn Prozent des Zeitwerts des Fahrzeugs ausmachten (sog. Bagatellgrenze).

Nur unter diesen Voraussetzungen wäre der Kaufpreis um den Prozentsatz, zu dem der Marktwert der fehlerhaften Ware von dem einer fehlerfreien abweicht, zu ersetzen.

G imager761

Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Vergleichbare unfallfreie Fahrzeuge gehen beim Händler derzeit für 8500-9500 Euro durch. Da habe ich sehr viel recherchiert. Wir haben extra das etwas teurere für 9000 genommen da der Händler sehr groß ist (in mehreren Ländern tätig) und die Ausstattung exakt unseren Wünschen entsprach.

Der Unfallschaden dürfte damals bei etwa 20-25% des Zeitwerts gelegen haben also weit über die Bagatellgrenze. Der Schaden scheint nicht den Airbag ausgelöst zu haben denn davon steht nichts in der Reparaturquittung, muss aber dennoch recht umfangreich gewesen sein da u.a. der linke Kotflügel, der Kühlergrill, der Stossfänger und Anbauteile sowie die Scheinwerfer links getauscht werden mussten.

Denken Sie ein Preisnachlass von 15-20%, wie hier im Thread einige Male vorgeschlagen, wäre angemessen?

Kann der Händler eine Minderung ablehnen und eine Rückgabe verlangen? Vielen Dank!

@wiemachichdas

Ich würde eher zur Rückgabe raten.Ich würde mir niemals ein Auto kaufen,dass so einen Schaden hatte.Denk ernsthaft darüber nach!

Vielleicht muß man hier zwischen Schaden und Unfallschaden unterscheiden? Du kannst nicht wissen, was zum Schaden vorne links geführt hat. Einfach den Händler dazu befragen. Das ist nur fair. Wenn er dann nicht gut reagiert, bleibt immer noch der Rechtsweg.

Fair und rechtlich korrekt wäre gewesen,hätte der Händler unaufgefordert,wozu er auch verpflichtet gewesen wäre,den Unfallschaden mitgeteilt.

Vielleicht muß man hier zwischen Schaden und Unfallschaden unterscheiden?

Wie Annelein ganz richtig sagt, muß der Händler so etwas mitteilen.

Übrigens- du gehst doch nicht allen ernstes davon aus, das eine Reparatur Rechnung von ~5000€ ein 'kleiner, unwichtiger' Schaden war?

@KittyCat2909

Ja,bei 5000 Euro war der Schaden beträchtlich.

@KittyCat2909

Wenn der Schaden z.b. Durch einen Baum verursacht wurde, ist das kein Verkehrsunfall. Es ging mir bei der Antwort um die Formulierung Unfallschaden. Der PKW kann unfallfrei sein und trotzdem wurde ein Schaden behoben.

@Still
Durch einen Baum verursacht wurde, ist das kein Verkehrsunfall

Wenn ein Baum nicht gerade zufällig genau dort umgefallen ist, wo sich das Farhzeug befunden hat, ist es ein Verkehrsunfall.

Dieser ist es immer, wenn ein Fahrzeug in Betrieb ist.

@KittyCat2909

Anderes Beispiel: der Kotflügel war durchgerostet?

@Still

trifft hier nicht zu, das Auto war da gerade erst 6 Monate alt :)

@wiemachichdas

Besoffener Randalierer schlägt mit einem Hammer auf mein geparktes Auto.

@Still

Wenn der Schaden z.b. Durch einen Baum verursacht wurde, ist das kein Verkehrsunfall.

Wie kann ein Baum einen Schaden verursachen - außer durch einen Unfall? Einfach heimtückisch in das geparkte Auto hineinwachsen?