Geblitzt worden mit Handy am Steuer. Welche Konsequenzen? Ich bin noch in der Probezeit.

11 Antworten

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Wenn das Handy auf dem Foto zu sehen ist, ist dieser Verstoß mit der Geschwindigkeitsüberschreitung fest verbunden: Du hast das Handy in der Hand gehalten und bist gleichzeitig zu schnell gefahren. Juristisch wird das als Tateinheit bezeichnet, was für die Folgen sehr wichtig ist. Denn normalerweise hättest du zwei Ordnungswidrigkeiten begangen, die getrennt voneinander geahndet werden. Hier sagt aber § 19 OWiG:

(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt. (2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.

Auf die Geschwindigkeit steht normalerweise ein Verwarnungsgeld von 20 Euro (wegen des Toleranzabzugs und des voreilenden Tachos eher 10 Euro) außerorts bzw. 25 (15) Euro innerorts. Wegen der Tateinheit erwartet dich aber nur ein Bußgeldbescheid in Höhe des schwereren Verstoßes, also mit 60 Euro Bußgeld, 28,50 Euro Gebühren und einem Punkt im Fahreignungsregister, der Regelsatz für den geringeren Verstoß fällt unter den Tisch.

Da es sich beim Handy um einen B-Verstoß (offiziell "Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen" nach Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung) handelt, setzen (noch) keine Probezeitmaßnahmen ein. Die greifen erst beim nächsten B-Verstoß oder wenn du mit mehr als 20 km/h geblitzt wirst (Beispiel für einen A-Verstoß).

Vielleicht hast du auch Glück und das Handy ist nicht auf dem Foto zu sehen oder wird nicht bemerkt (hat es auch schon gegeben). Dann erwartet dich nur ein Verwarnungsgeld in der oben genannten Höhe.

Danke für die Auszeichnung!

Tadaaahh:

"In der Probezeit mit Handy am Steuer geblitzt

Handy am Steuer in der ProbezeitGerade junge Leute weisen eine hohe Affinität zu sozialen Netzwerken auf. Gerne werden mit den Smartphones – Stichwort allgegenwärtiges Internet – nochmal die neuesten Meldungen in Facebook und Co. gecheckt oder schnell mal eine Nachricht an den Freund oder die Freundin verschickt.

Bei einem Führerschein auf Probe wird unterschieden zwischen einem A-Verstoß und einem B-Verstoß. Mit dem Handy am Steuer zu telefonieren zählt zu den B-Verstoßen. Ein B-Verstoß zieht in der Regel keine Probezeitmaßnahmen nach sich. ABER: Verkehrsvergehen in der Probezeit, die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich ziehen, führen zu einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Da das Telefonieren am Steuer 60 Euro kostet, müssen Fahranfänger demnach auch hier mit einer Probezeitverlängerung rechnen."

Quelle: http://www.bussgeldkatalog.de/handy/

Noch passiert dir nichts. Das mit dem Handy war allerdings ein B Verstoß. Denn ob du nun telefonierst oder nicht spielt keine Rolle. Du darfst das Handy nicht in der Hand haben wenn du am Steuer sitzt.

Noch mal so ein Ding also B Vertoß und du musst zum Aufbauseminar und deine Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.

Wenn du Glück hast, dann geht es dir wie einem Bekannten von mir. Da wurde nur der Blitzer berechnet, obwohl ein Handy auf dem Bild zu sehen ist. Ansonsten könnte es ja auch ein MP3 Player am Autoradio sein. Ich weiß leider nicht wie das gehändelt wird.

Du musst 60 Euro zahlen und bekommst einen Punkt ,dafür das du das Handy in der Hand hattest,die Strafe für das zu schnell Fahren musst du nur zur Hälfte zahlen.Wenn du ganz viel Pech hast erwartet dich noch eine Nachschulung,dass wird teuer.

die Strafe für das zu schnell Fahren musst du nur zur Hälfte zahlen.

Unsinn, das wird zwar im Bußgeldbescheid mit aufgeführt, kostet aber gar nichts, Stichwort Tateinheit nach § 19 Abs. 2 OWiG.

Wenn du ganz viel Pech hast erwartet dich noch eine Nachschulung,dass wird teuer.

Hier hatte er aber etwas weniger Pech und daher folgen keine Probezeitmaßnahmen, wenn er noch nie im Bußgeldbereich auffällig war.