Geblitzt werden in der Probezeit?
Hey (:
Wie oft darf man unter 20 km/h in der Probezeit geblitzt werden? Oder gibt es da keine Beschränkung?
Liebe Grüße
5 Antworten
Hallo julesthea,
bei Geschwindigkeitsverstößen unter 21 km/h gibt es lediglich ein Verwarnungsgeld, aber:
- kein Bußgeld (von Bußgelder spricht man, wenn das Bußgeld mehr als 55 € beträgt)
- keine Punkte
- kein Fahrverbot
- kein Eintrag als A oder B- Verstoß
und somit auch keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Was viele aber nicht wissen ist, dass völlig losgelost von der Probezeit die Fahrerlaubnis gem. § 3 StVG entzogen werden kann, wenn Jemand durch eine große Anzahl von "kleinen" Verkehrsverstößen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch, wenn Zweifel an der Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges bestehen, eine MPU zur Auflage machen.
Im Bezug auf Deine Frage gilt also, auch wenn Verstöße von unter 21 km/h keine Auswirkungen auf die Probezeit haben, kann unter Umständen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Erfahrungsgemäß passiert das dann, wenn Jemand innerhalb kurzer Zeit mehr als 20 Verstöße (das gilt auch für Parkverstöße) gegen die StVO begangen hat.
Schöne Grüße
TheGrow
Unter 20 Km/h ?
Als Fahrradfahrer oder Fußgänger wird man nicht geblitzt.
ja stimmt, ich hätte mich besser ausdrücken sollen 😅
Alle Geschwindigkeitsüberschreitungen unter +20 km/h fallen unter das Verwarngeld und bleiben ohne Probezeitmaßnahmen.
Erst ab +21 km/h gibt es Bußgeld plus PZM.
Gruß S.
Du darfst in der Probezeit gar nicht geblitzt werden - Folgen: Aufbauseminar und eine Menge an Kosten..
Ich wurde mit 20km/h zu schnell geblitzt und war im Endeffekt mit sämtlichen Kosten knapp 800€ weg.
Edit; ich hatte 22km/h zu schnell.
Unter 21 Km/h dürfen 2 Bilder entstehen, dann fallen Bußgelder an und du bekommst eine Einladung zum Verkehrspsychologen
Unter 20 fallen Bußgelder an. Nach 2x kommt eine Einladung zum Verkehrspsychologen, die aber nur freiwillig ist - also auch einfach übergangen werden darf.
Das ist FALSCH!!!!
Ja hast recht, oben sollte "über 21 " statt "unter" stehen
Bußgelder bzw Verwarngeld fallen allerdings trotzdem an
Wie bei allen anderen kfz Führern auch. In der Höhe dessen macht man keinen Unterschied.
PZM bei Verwarnungen NIE.
Ab 21 ist es erst ein B-Verstoß. 2 dürfen es sein.
Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h sind A Verstöße .
Ach herrjeh ....
Na, so langsam haben wir es dann ... Also einmal mehr als 20,9 zuviel = PZM!
du kannst in der Probezeit unbeschränkt geblitzt werden. Aber nur solange, bis der Schein gesperrt ist, denn dann kannst du nur wieder zu Fuß gehen, oder Öffis fahren.
Nicht richtig. Unter 20km/h zuviel fallen keine PZM an.
Ab 21 ist es erst ein B-Verstoß. 2 dürfen es sein.