Geblitzt: Wegen 17kmh in Holland 158,00€?

15 Antworten

Wenn ich knapp bei Kasse bin dann sehe zu,dass ich mich möglichst unauffällig im Straßenverkehr bewege und ganz besonders im Ausland da man weiss,dass die dort gerne und hoch abkassieren.
Hält man sich nicht an die Vorschriften geht man ganz bewusst dieses Risiko ein und darf sich hinterher nicht beschweren wenn man zur Kasse gebeten wird.
Also zahlen,es gibt keinen Weg das zu umgehen.

Das haut gut hin. Das Bußgeld ist bei einer Überschreitung von 5 - 30km/h mit ca. 30 - 300 Euro gestaffelt. Da liegst du mit 17km/h und 158,- gut im Mittelfeld.

Ein Einspruch hilft nur dann, wenn ziemlich harte Indizien dafür sprechen, dass die Messung fehlerhaft durchgeführt wurde.

"Für mich als Schüler ist das echt viel."

Das soll auch so sein, damit du das kein zweites Mal tust. Je mehr es wehtut, um so geringer die Wiederholungswahrscheinlichkeit.

 

Du zahlst das auf jeden Fall die holen sich das Geld zu 100% .

Wen man schon wenig Geld hat sollte man halt nicht so durch die Niederlande rasen wie hier in Deutschland 

und sich besser an die Regeln halten Einspruch ist da zum Glück  zwecklos das alles doppelt und dreifach geprüft wird bevor so eine Anlange in Betrieb geht .

Wohne nicht mal 5 Km von der Grenze zu den Niederlanden und  bin sehr oft dort drüben aber immer 5 Km/h unter der Grenze des Erlaubten was man auch hier machen sollte und auch die Preise dafür anheben und Raser nicht mehr so billig davon kommen lassen .

70km/h drüber 600-680 €  ein Witz da sollte min eine Null dran und bei 30 nur 80-100 € 300-500 € für den Mist wäre da angebracht . 

 Geschwindigkeitsvorschriften in den Niederlanden Folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es in den Niederlanden für innerorts:

Kraftfahrzeuge dürfen

  50 km/h fahren

Fahrer eines Mopeds oder Behindertenfahrzeuges dürfen 30 km/h fahren

Die folgenden Geschwindigkeitsvorschriften gelten für außerorts:

Auf

  Autobahnen  

gelten für Kraftfahrzeuge

  130 km/h

, auf

  Bundesstraßen 100 km/h  

und auf den anderen Straßen

  außerhalb einer Ortschaft 80 km/h

Fahrer eines Mopeds oder Behindertenfahrzeuges haben sich an die Geschwindigkeit von 40 km/h zu halten

Die Bußgeldbescheide aus den Niederlanden werden vom „Centraal Justitieel Incassobureau“ versendet.

Geschwindigkeitsüberschreitung Niederlande 

5 km/h innerorts 32 €

5 km/h außerorts 29 €

10 km/h innerorts 67 €

10 km/h außerorts 63 €

20 km/h innerorts 180 €

20 km/h außerorts 172 €

30 km/h innerorts 316 €

30 km/h außerorts 301 € 

Fahrzeugschein nicht mitgeführt 45 €

Führerschein nicht mitgeführt 90 €

Parken auf einem Behindertenparkplatz 370 €

Telefonieren bei der Fahrt in den Niederlanden 

Mobiltelefone sind unterwegs bei der Fahrt nur durch Benutzung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. 

Sollte man mit dem Handy in der Hand beim Fahren telefonieren, so ist dies ein Verstoß und wird mit einem Bußgeld von 140 € geahndet

Wenn bei dieser Tat Menschen gefährdet oder sogar verletzt werden, kann diese Geldstrafe auf bis zu 2000€ steigen und eine Haftungsstrafe zum Anlass haben. 

Sollte sich auch hier durchsetzen nicht der Billige Otto 60 € 1 Pünktchen . 

Niedriger ist das Bußgeld wenn man beim Mopedfahren in den Niederlanden telefoniert. Dieses Vergehen kostet dann 35 €.

Ja ist viel. Wärste mal nicht zu schnell gefahren.

Das kann man sich auch als Schüler denken, oder?

Auch hilft sich im Vorfeld über das jeweilige Urlaubsland und entsprechende Dinge wie bspw. auch dem Bußgeldkatalog zu beschäftigen. So erspart man sich derartige "Überraschungen" da man dann sicherlich vorsichtiger unterwegs sein wird.

Nun sieh zu das du das Geld irgendwie auftreben kannst. Zahlen musst du.

Lg

HelpfulMasked

Aber aufm Bußgeldbescheid ist kein Bild zu sehen oder sonstiges.

@Germanyelitejo5

Wolltest du ein Passfoto machen lassen? Nein.

...sei froh, dass du nicht in der Schweiz zu schnell unterwegs warst ;-)

- sonst wäre es noch teurer.

Wir sind in Deutschland "Schnäppchenpreise " gewohnt- was das betrifft.

Spass beiseite-

Du solltest so schnell wie möglich bezahlen- ein Widerspruch nützt nichts - du bekommst das "Bild" und ggf.einen weiteren Kostenbescheid zugeschickt.

Das kannst du  unter "Lehrgeld" verbuchen.......


lg