Geblitzt mit Handy in der Hand Vorsatz oder nicht?
Hallo Leute, ich wurde in einer 30er Zone mit Handy in der Hand geblitzt. Mir ist klar, dass ich da zahlen muss. Im Anhörungsbogen steht aber zur Geschwindigkeitsüberschreitung, dass ich diese vorsätzlich begangen habe da ich ein Handy in der Hand habe. Fahrlässig gehe ich mit aber Vorsätzlich? Das heißt mir war bewusst, dass ich zu schnell gefahren bin und mir war es egal. So ist das aber nicht gewesen. Auf dem Bild ist der Satz zu sehen für mich ist der eindeutig auf die Geschwindigkeitsüberschreitung bezogen. Oder was sagt ihr? Ich weiß, dass sich das Bußgeld bei Vorsatz verdoppeln kann und man sogar Fahrverbot bekommen kann was wie ich finde völlig übertrieben wäre. Wie gesagt ich bin mir der Sache mit dem Handy bewusst, will aber nicht mehr für die Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen als ich müsste!
Im Anhörungsbogen soll ich ankreuzen ob ich die Tat gestehe oder nicht. Gehen die auf Dummfang um mehr Geld kassieren zu können? Wenn ich ja ankreuze hauen die mir bestimmt doppelstes Bußgeld rein und evtl. sogar Fahrverbot ich habe es ja zugegeben.
Grüße Enrico
9 Antworten
Gehen die auf Dummfang um mehr Geld kassieren zu können?
Nein. Teurer wird es nicht, wenn du den Verstoß zugibst. Das bleibt sich gleich. Der Vorteil, wenn du es zugibst ist nur, dass du dann direkt den Bußgeldbescheid bekommst, ohne dass es einen Prozess geben muss, um dir den Verstoß noch zu beweisen.
dass du dann direkt den Bußgeldbescheid bekommst ohne dass es einen Prozess geben muss, um dir den Verstoß noch zu beweisen.
Den Bußgeldbescheid bekommt er auch ohne das er es zugibt . Zu einem Prozess kommt es erst , wenn er gegen diesen Einspruch einlegt .
Handy am Steuer ist verboten, weil man dadurch abgelenkt werden kann und seine Aufmerksamkeit dem Handy statt dem Verkehr widmet. Daß dem so ist, beweist der Umstand, daß Du zu schnell gefahren bist.
Also Handy am Steuer und dann zu schnell, begründet den Vorwurf des Vorsatzes. Wärst nicht zu schnell gewesen, hättest vlt noch Glück gehabt. Aber aus der Nummer kommst so einfach nicht raus. Auch nicht mit Anwalt. Da wird es nur noch teurer.
Und auch wenn´s Dich nicht interessiert.... Handy am Steuer ist meiner Meinung nach noch viel zu billig!
Soweit ich das verstehe, ergibt sich der Vorsatz aus folgendem Grund:
Du warst dir klar dessen bewußt, das du durch das Handy derart abgelenkt wirst, das du den Verkehr gefährdest. Denn das bekommt man nun ja wirklich oft genug gesagt, schon in der Fahrschule. Du hast ganz bewußt eine Verkehrsgefährdung begangen indem du deine Aufmerksamkeit vom Strassenverkehr auf dein Handy verlagert hast.
Das ist der Punkt dabei. Und ja, natürlich gehen die auf diese Weise auf "Idiotenfang", die versuchen immer möglichst viel aus einem solchen Verfahren heraus zu holen.
Ob du mit einem Geständnis dann eher "weich" oder "hart" bestraft wirst, wird meiner Einschätzung nach auf deine bisherigen Auffälligkeiten, dein Verhalten in dieser Sache und dem Verhalten des zuständigen Beamten ankommen. Wenn du an einen "Paragraphenreiter" gerätst, wirst du wohl ziemlich sicher Pech haben.
Ich muß allerdings auch betonen, das ich mir dabei nicht sicher bin, das basiert auf einer rein persönlichen Einschätzung meinerseits.
Meine Vermutung:
Es ist allgemein bekannt und wurde in den Presseorganen oft veröffentlicht, dass die Benutzung von elektronischen Medien während der Fahrt verboten ist.
Demnach könnte das Gericht von Vorsatz ausgehen, da man allg. Bekanntes nicht beachtet hat.
Ganz einfach. Der Vorsatz liegt darin begründet, dass du verbotenerweise während der Fahrt dein Handy benutzt hast, obwohl dir klar war, dass deine Aufmerksamkeit mehr dem Handy dient, als dem Straßenverkehr.
Das für diesen Tatbestand ist lt. Bußgeldkatalog eine Geldstrafe festgesetzt, die sich durch dein Geständnis nicht erhöhen wird. Bist du allerdings schon auffällig geworden und bereits in Flensburg bekannt, dann liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters ob er deine Geldbuße erhöht oder dir gar ein Fahrverbot auferlegt.