Geblitzt mit Handy in der Hand Vorsatz oder nicht?

Anhörung - (Recht, Auto und Motorrad, Strafe)

9 Antworten

Gehen die auf Dummfang um mehr Geld kassieren zu können?

Nein. Teurer wird es nicht, wenn du den Verstoß zugibst. Das bleibt sich gleich. Der Vorteil, wenn du es zugibst ist nur, dass du dann direkt den Bußgeldbescheid bekommst, ohne dass es einen Prozess geben muss, um dir den Verstoß noch zu beweisen.

dass du dann direkt den Bußgeldbescheid bekommst ohne dass es einen Prozess geben muss, um dir den Verstoß noch zu beweisen.

Den Bußgeldbescheid bekommt er auch ohne das er es zugibt . Zu einem Prozess kommt es erst , wenn er gegen diesen Einspruch einlegt .

Handy am Steuer ist verboten, weil man dadurch abgelenkt werden kann und seine Aufmerksamkeit dem Handy statt dem Verkehr widmet. Daß dem so ist, beweist der Umstand, daß Du zu schnell gefahren bist.

Also Handy am Steuer und dann zu schnell, begründet den Vorwurf des Vorsatzes. Wärst nicht zu schnell gewesen, hättest vlt noch Glück gehabt. Aber aus der Nummer kommst so einfach nicht raus. Auch nicht mit Anwalt. Da wird es nur noch teurer.

Und auch wenn´s Dich nicht interessiert.... Handy am Steuer ist meiner Meinung nach noch viel zu billig!

Soweit ich das verstehe, ergibt sich der Vorsatz aus folgendem Grund:

Du warst dir klar dessen bewußt, das du durch das Handy derart abgelenkt wirst, das du den Verkehr gefährdest. Denn das bekommt man nun ja wirklich oft genug gesagt, schon in der Fahrschule. Du hast ganz bewußt eine Verkehrsgefährdung begangen indem du deine Aufmerksamkeit vom Strassenverkehr auf dein Handy verlagert hast.

Das ist der Punkt dabei. Und ja, natürlich gehen die auf diese Weise auf "Idiotenfang", die versuchen immer möglichst viel aus einem solchen Verfahren heraus zu holen.

Ob du mit einem Geständnis dann eher "weich" oder "hart" bestraft wirst, wird meiner Einschätzung nach auf deine bisherigen Auffälligkeiten, dein Verhalten in dieser Sache und dem Verhalten des zuständigen Beamten ankommen. Wenn du an einen "Paragraphenreiter" gerätst, wirst du wohl ziemlich sicher Pech haben.

Ich muß allerdings auch betonen, das ich mir dabei nicht sicher bin, das basiert auf einer rein persönlichen Einschätzung meinerseits.

Meine Vermutung:

Es ist allgemein bekannt und wurde in den Presseorganen oft veröffentlicht, dass die Benutzung von elektronischen Medien während der Fahrt verboten ist.

Demnach könnte das Gericht von Vorsatz ausgehen, da man allg. Bekanntes nicht beachtet hat.

Ganz einfach. Der Vorsatz liegt darin begründet, dass du verbotenerweise während der Fahrt dein Handy benutzt hast, obwohl dir klar war, dass deine Aufmerksamkeit mehr dem Handy dient, als dem Straßenverkehr.

Das für diesen Tatbestand ist lt. Bußgeldkatalog eine Geldstrafe festgesetzt, die sich durch dein Geständnis nicht erhöhen wird. Bist du allerdings schon auffällig geworden und bereits in Flensburg bekannt, dann liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters ob er deine Geldbuße erhöht oder dir gar ein Fahrverbot auferlegt.