Geblitzt! Gibt Bußgeldstelle auskunft?

5 Antworten

ob man bei der Bußgeldstelle anrufen kann JA

und sie den Brief direkt zu mir schicken NEIN

Es kommt darauf an von wem du geblitzt wurdest. Das kann die Stadt, der Landkreis oder auch ein beauftragtes Privatunternehmen sein. Auskunft wirst du nicht bekommen - das bekommt in Deutschland höchstens der Fahrzeughalter. Aber auch der kann nur auf den Bescheid warten. Der ist nämlich in erster Instanz in der Verantwortung. Er kann dann angeben dass er nicht der Fahrer war zum fraglichen Zeitpunkt. Für die Geschwindigkeit musst du den Busgeldbescheid abwarten. Da hilft alles nichts.

adk710  15.11.2014, 13:54
Für die Geschwindigkeit musst du den Busgeldbescheid abwarten.

Die gemessene Geschwindigkeit abzüglich Toleranz steht schon im Brief an den Halter, spätestens aber muss sie in der Betroffenenanhörung angegeben sein. Der Bußgeldbescheid löst nur die Frage, welche Geldbuße verhängt wird, die man meistens sowieso dem Bußgeldkatalog entnehmen kann.

Also den Brief kriegt der Halter des Wagens. und damals ca 20 Jahre her wurde ich mit 73 anstatt 50 km geblitzt mit schönem Foto und es kam nach knapp 2 Wochen . habe aber keinen Radarwagen gesehen , deswegen war die Überraschung groß. Vor allem standen die glaub ich direkt hinter dem Ortsschild. hat mich schlappe 150 Schleifen gekostet, mehr nicht. es steht aber auch in dem Bescheid drin wie "Flott" du warst.

Anrufen bringt nichts. Das wissen die teilweise eh noch nicht.

Da wirst du dich gedulden müssen.

Du solltest erst den normalen Gang des Verfahrens abwarten, die Post in Form eines Zeugenfragebogens bekommt dein Opa noch früh genug, dann kann er dich immer noch als Fahrer angeben.

Ich würde mich ohne Brief nämlich schon schwertun mit der Frage, wo ich da anrufen soll... Denn der Blitzer kann sowohl von der Gemeinde als auch von der Polizei aufgestellt worden sein, deshalb sind abhängig vom Aufsteller verschiedene Behörden zuständig: Für die Polizei erledigt das in vielen Bundesländern eine Zentrale Bußgeldstelle (ZBS), für Gemeinden sind die Zuständigkeiten unübersichtlicher. Größere Städte verfolgen die Verstöße häufig selbst, kleinere Gemeinden sind gern Mitglied in einem Zweckverband für Verkehrsüberwachung, der das für sie erledigt, und manche nutzen auch die ZBS der Polizei. :-)

Und selbst wenn du dort anrufst, wirst du keine Auskunft erhalten. Denn wahrscheinlich liegen die Messergebnisse noch nicht gleich am nächsten Werktag vor bzw. wenn doch, müssen sie erst nach Kennzeichen und Fahrer ausgewertet werden. Zusätzlich gibt es da noch das Problem mit dem Datenschutz, weil du dich ja bei einem Anruf nicht ausweisen kannst, es könnte sich also auch ein anderer für dich ausgeben.