Geblitzt bei überholen des stehenden Buses?

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Da der Bus ja nicht mit eingeschaltetem Warnblinklicht dastand galten weiterhin die 30Km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Die hast Du nun mit ca 40Km/h um ca 10Km/h überschritten. Je nach dem ob unter oder über 10Km/h liegt das Bussgeld da bei 15,-€ bzw 25,-€, kein Punkt.

Lass dich nicht durch Halbwissen verunsichern das von Leuten aufgestellt wird die es selber auch nicht wissen und auch nicht fähig sind zu verstehen was sie lesen.

Wenn Du laut Tacho 40Km/h gefahren bist war es sehr wahrscheinlich noch unter 10Km/h zu schnell da die Tachos gewöhnlich etwas mehr anzeigen.

Höchstens wenn Dir nun angelastet werden könnte Fahrgäste gefährdet zu haben könnte da noch mehr kommen (halte ich aber für unwahrscheinlich).

Viele Antworten bzgl. Warnblinkanlage etc., aber wenn der Bus nur den Blinker rechts gehabt hat, dann gilt die Schrittgeschwindigkeit nicht.

Von daher sollte es bei der normalen Strafe ohne Punkte bleiben, abzüglich Toleranz ca. 5-7 km/h Überschreitung.

Anders sähe es aus, wenn der Bus nachträglich noch die Warnnlinkanlage eingeschaltet hätte, nachdem er mit Blinker rechts in die Parkbucht eingefahren ist, hier wäre dann ggf. der Beamte am Gerät als Zeuge entscheidend.

Der Busfahrer muss schon mit eingeschaltetem Warnblinker die Haltestelle anfahren. Tut der das nicht und schaltet sie erst später ein, so kann und darf es nicht gewertet werden wenn der Fahrer bereits angesetzt hat an dem Bus vorbei zu fahren.

@WaechterHamburg

Danke für die Ergänzung, eine Unschärfe weniger:-)

Eben, keine Warnblinkanlage, daher auch keine Schrittgeschwindigkeit nötig!

Wenn der Bus an der Haltestelle bereits stand, so wäre es "nur" eine Vorbeifahrt mit nicht angemessener Geschwindigkeit ( Schrittgeschwindigkeit ). Da liegt das Ordnungsgeld auf gleichem Niveau wie das OG für die allgemeine Geschwindigkeitsübertretung um max. 10 KM/h.

Dafür dürften insgesamt etwa 15-20 Euro Ordnungsgeld zzgl. Verwaltungsgebühren ( ca. weitere 28,50 Euro ) fällig werden.

Solltest Du dabei allerdings causal ein- / aussteigende Fahrgäste behindert oder gefährdet haben, so ergibt sich dadurch ein Bussgeld in Höhe von ca. 40-50 Euro zzgl. Verwaltungsgebühren und ein Punkt.

Sollte der Bus bei der Annäherung an die Haltestelle noch nicht gestanden haben, aber bereits den Blinker / Warnbeleuchtung gesetzt haben, so wäre für das ordnungswidrige Überholen hier ein Bussgeld von ca. 40 Euro zzgl. Geb. und ein Punkt wahrscheinlich.

Habe niemanden behindert, der bus stand aufjedenfall vor mir war ein weiteres auto mit gleicher geschwindigkeit (ungefähr).

@metin78

Sollten aber bereits Fahrgäste ein- / oder ausgestiegen sein, so wäre hier immer noch der erschwerende Vorwurf der Gefährdung denkbar.

Aber da der Bus bereits laut Deiner Aussage stand, so wäre zumindest schon mal der Vorwurf des ordnungswidrigen Überholens vom Tisch. ( was aus Sicht der "Probezeit" entweder ein B-Verstoss , in schwerwiegenderen Fällen aber einen A-Verstoss darstellen würde )

Aber hier kommt durchaus noch die Vermutung von @beangato ins Spiel. Wenn die 40 KM/h situationsbedingt in Bezug zur "Vorbeifahrt mit Schrittgeschwindigkeit" gestellt werden, so wärest Du in der Tat hier ca. 34 KM/h zu schnell "vorbeigefahren" Und DAS wird richtig teuer.

Rechne ab vorwerfbaren 31 KM/h ( innerorts ) dann hier mal mit ca. 100 - 150 Euro Bussgeld, 2 Punkten, ein Monat Fahrverbot und zusätzlich noch ein kostenpflichtiges Aufbauseminar samt Probezeitverlängerung um 2 Jahre.

Sollte hier noch der Vorwurf der "Gefährdung" hinzukommen, so rechne sogar mal mit ca. 125 - 175 Euro Bussgeld.

Dafür dürften insgesamt etwa 15-20 Euro Ordnungsgeld zzgl. Verwaltungsgebühren ( ca. weitere 28,50 Euro ) fällig werden.

Gebühren fallen dann nicht an.

Ich glaube, dass ist schon etwas übler, wenn man die Verkehrsregeln ganz genau nimmt:

Fährt ein Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage eine Haltestelle an, gilt für die Fahrzeuge dahinter absolutes Überholverbot!

Steht der Bus allerdings mit Warnblinker in der Haltestelle, darf mit Schritttempo (höchstens 6 km/h) und ausreichend Sicherheitsabstand vorbeigefahren werden.

Auch der Gegenverkehr muss sich daran halten, es sei denn, er ist durch einen Mittelstreifen oder Leitplanken abgetrennt. Der Grund: Autofahrer müssen immer mit Kindern rechnen, die, ohne auf den Verkehr zu achten, vor oder hinter dem Bus über die Straße laufen. „Beide Regeln, an die sich auch Motorrad-, Mofa- und Radfahrer zu halten haben, gelten auch für normale Linienbusse“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann.

Bei Verstößen drohen jeweils Bußgelder ab 40 Euro.

Wenn du 40 km/h gefahren bist und eigentlich nur 6 km/h fahren dürftest, ist das schon heftiger geblitzt zu werden als nur 10 km/h zu schnell zu fahren in einer 30 Zone.

Bin gespannt! Ich weiß nicht welche Straftat nun gewertet wird oder ob es sogar beide werden...

Straftaten sind es nicht, sondern Ordnungswidrigkeiten 😉

Schrittgeschwindigkeit ist nicht definiert, bei Autos mit manuellem Getriebe 1. Gang, nur über Kupplung,
Automatik-Getriebe kein Gas geben

Das ist bei einigen Autos auch gut über 6 km/h

@DaKev98

Schrittgeschwindigkeit ist nicht definiert,

Aber sicher doch.
Die Rechtsprechung geht von max.10km/h aus.

Über Getriebeübersetzungen oder Ähnlichem kann man das nicht definieren.

Diese ganze Antwort ist für die Katz! Wer lesen kann ist im Vorteil, der FS gibt an dass der Bus rechts geblinkt hat, nicht die Warnblinkanlage an hatte!

@machhehniker

Stimmt! Dann ist der Bus wohl am "rechts ranfahren" gewesen... Eventuell ist dann in diesem Fall die schwerwiegendere Ordnungswidrikeit aufgehoben und nur die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt... ;)

Da wir ja keine Augenzeugen sind, kann es im Nachhinein natürlich auch sein, dass die Warnblinkanlage des Busses noch angeschaltet wurde aber dann war der TE vielleicht längst weg!

@Barteline

Eben, da wir keine Augenzeugen sind müssen wir davon ausgehen was der FS angibt und demnach stand der Bus bereits an der Haltestelle und hatte nur den Blinker rechts angeschaltet.

Hatte der Bus den Warnblinker an, darf nur mit 7 km/h vorbeigeschlichen werden. Dann hätte man bei 40 km/h Geschw. eine Überschreitung um 33 km/h begangen und das kann teuer werden.

Hatte der Bus keinen oder nur den rechten Blinker an, gelten die 7 km/h nicht, aber es muss mit gehöriger Vorischt vorbegefahren werden. Dann gelten, wenn sonst keine Gefährdung von Fahrgästen stattfindet, die 30 km/h und bei 40 km/h hätte man dann max. 10 km/h Überschreitung, was dann wieder ziemlich billig ist.

Kein Fahrgast ist ausgestiegen. Keiner wurde gefährdet er hatte einen Blinker nach rechts und keinerlei Warnblinklichter. Vor mir war ein Auto mit fast gleicher Geschwindigkeit der auch zum Überholen ausgescheert ist ich bin mir auch nicht sicher ob ich geblitzt wurde..
Aber bist du dir 100 Prozentig sicher, dass bei einem Blinker nach rechts die normale 30kmh gelten? Danke im Vorraus

@metin78

Ja, das kann man überall nachlesen, dass die Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) nur dann gilt, wenn der Bus die Warnblinker eingeschaltet hat.

Ansonsten gilt die normale Geschwindigkeit  sowie ein allgemeines Gebot, Fahrgäste nicht zu gefährden.