Gebäudeversicherung bei geplatztem Wasserschlauch ?

5 Antworten

Das ist ein Leitungswasserschaden der durch die Gebäudeversicheurng reguliert wir.

Bei einem Schaden über 2.500€ würde auch geprüft werden ob euch ein Verschulden trifft, dann würde einen Teil des Schadens eure Haftpflichtversicherung an den Gebäudeversicherer zurückerstatten.

Dieser Schaden dürfte durch die Wohngebäuderversicherung des Eigentümers gedeckt sein.

Nein das Haus ist beschädigt worden und hat keinen Schaden verursacht

@MKausK

Kleines Beispiel - selbst erlebt - die Tapeten meiner Mietwohnung waren durch Ruß nach Minibrandschaden in der Wohnung geschädigt ( verschmutzt ). Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers übernahm alle Reinigungskosten + kompletten Neuanstrich der Wohnung.

Davon abgesehen - ein Haus kann nie Schäden verursachen, sondern ausschließlich Schäden "erleiden".

@MKausK

Nein das Haus ist beschädigt worden

Richtig und GENAU dafür gibt es eine Gebäudeversicherung.

Die Haftpflicht des Mieters ! Mfg.

Was natürlich völlig falsch ist!

Das ist Haftpflicht und zwar eure

Nein - eindeutig nicht.

@wilees

Mir geht's nicht um den Kühlschrank oder meine Einrichtung . Nur um die Wände und den Boden. 

@MirelaHaris

Ja das ist ein von dir verursachter Schaden dafür haftest du oder deine Haftpflicht

@MKausK

@MKausK,

man sollte nur dann schreiben, wenn man sich auch damit auskennt, was bei dir leider nicht der Fall ist.

Nein - der Schaden wird durch die Gebäudeversicherung (Baustein: Leitungswasser) erstattet.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude, die durch bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus einem geschlossenen Leitungswassersystem entstanden sind.

Schäden an Wänden aufgrund eines defekten Schlauchs des Kühlschranks sind selbstverständlich gedeckt.

Hierzu muss in die Gebäudeversicherung des Gebäudeeigentümers lediglich die Gefahr "Leitungswasser" eingeschlossen worden sein.

Die private Haftpflichtversicherung greift hier nicht, da wohl ein Verschulďen nicht vorliegt und somit ein Verursaçher nicht greifbar ist. Andernfalls besteht seitens der Gebäudeversicherung Regressanspruch, der dann duch eine Haftpflichtversicherung gedeckt wäre.