Gebäudeversicherung - Berechnung des Beitrags

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lasst Euch mit den "Höheren Leistungen" nicht veräppeln. Ich bin seit über 20 Jahre in der Branche und kann bestätigen, dass mit Umstellung des Modells 1914 auf Wohnflächenberechnung sich die Prämie beim gleichen Versicherer mindestens verdoppelt. Offenbar suchen sie Hintertürchen, die enorm gestiegen Schadenkosten wieder herein zu holen, ohne eine offensichtliche Prämiensteigerung durchzuführen. Richtig ist, dass Ihr die Versicherungssumme so wählen müsst, dass bei Totalschaden das Haus komplett neu errichtet werden kann. Bei der Versicherungssumme 1914 müsst Ihr diese ca. mit 10 multiplizieren, das entspricht in etwa dem heutigen Eurowert ( es liegt etwas über 10 ). Lasst Euch von höheren Leistungen nicht veräppeln. Meist sind es Kleinigkeiten, wie Mitversicherung von Grundstückbestandteilen, Baumentfernung, Entfernung von Hauswandsprays u.ä. Fast alle neuen Versicherungen dagegen haben die Versicherung von Abwasserleitungen außerhalb des Gebäudes nicht mehr mitversichert, weil ein Gutachten dort in den nächsten 15 Jahren 50% Schäden sieht. Fragt mal danach bei der neuen Versicherung. Die alten haben das alle noch drin. Wenn bei der alten Versicherung die Versicherungssumme in etwa dem Gebäudewert entspricht, bleibt dabei. Alles Andere ist Geldschneiderei.

ok wenn dies die hilfreichste antwort ist, na denn sei es drum.

ich bleibe aber dabei, daß die höhere prämie nicht resultat der wertermittlung sein kann, es sei denn die alte summe 1914 war schlichtweg falsch (was in der paxis sehr häufig vorkommt)

natürlich sollte man bei einer neuordnung grundsätzlich erst mal diese versicherungssumme und natürlich das deckungskonzept vergleichen.

in der tat gibt es zwischenalten und neuen verträgen oft unterschiede, viele aber auch zum vorteil des kunden (z.b. versicherte kosten wie abbruch, aufräum bewegungs und schutzkosten, allerdings obacht bei rohren außerhalb des gebäudes und grundstückes, hier hast du recht, daß man auf diese position besonderes augenmerk legen sollte)

aber all dies war hier nicht die frage, es ging ja wohl zunächst um die art und weise der wertermittlung.

ohne den alten vertrag und das neue angebot zu kennen finde ich is es ziemlich dreist hier pauschal von veräppeln zu reden. liebe umeikatja, willst du mit deiner "beratung" hier das risiko übernehmen, daß der frager weiter unterversichert ist? und was deine 20-jährige erfahrung betrifft, deine erfahrung hinsichtlich prämie kann ich nicht nachvollziehen.

Es gibt verschiedene Wertermittlungsverfahren. Neben der Ermittlung der Versicherungssumme über den Wert 1914, die immer noch angewandt werden kann, gibt es halt Wohnflächentarife, wie sie der Makler angeboten hat. Außerdem kann man bei jüngeren Gebäuden auch über die Baukosten in einem bestimmten Jahr berechnen, oder ein Gutachten über den Versicherungswert erstellen lassen und die hier ermittelte Summe als Basis nehmen. Vielleicht solltet ihr noch einen zweiten Makler um ein Angebot bitten.

Der Flächentarif ist für das Angebotsverfahren natürlich sehr einfach zu rechnen. Aber er ist eben auch sehr pauschal. Dadurch entsteht oft das Gefühl, dass man zuviel versichert hat. (Siehe: Prämie dreimal so hoch)

Mit der Ermittlung des Wertes 1914 kommt man schon näher an den tatsächlichen Wert heran. Der errechnete Beitrag passt dann möglicherweise besser zum konkreten Objekt.

Bei beiden Verfahren bestätigt der Versicherer in der Police, dass Ihr Haus bei einem Totalschaden genau so neu aufgebaut werden kann, wie es zum Schadentag dastand. Ob die Fliese nun 40 oder 70 EUR kostet, interessiert also eigentlich erst im Schadenfall. Alleine daraus wird sich kein Einwand der Unterversicherung für die Gesellschaft begründen lassen. Darum ist es hier nicht notwendig, auf den Cent genau den Wert zu ermitteln. (Zu der Versicherungssumme kommen immer noch 10% Vorsorge und zusätzliche Kostenerstattung)

Durch Gutachten könnten Sie den Wert ganz genau ermitteln lassen, aber das ist in der Praxis nicht zielführend. Wichtig ist, dass die Deckung und Bedingungen so gut sind, dass Sie nicht vor dem totalen Neuanfang stehen, wenn Ihnen das Haus komplett abbrennt. (Einschluss Elementar, Verzicht auf Einwand "Grobe Fahrlässigkeit" und Entsorgungskosten entsprechend hoch)

ich habe noch einen Altvertrag von 2001 und dieser wurde damals zum 1914er Wert berechnet. Durch jährliche Anpassung ist der beitrag mittlerweile auch so hoch wie aktuelle Angebote, die ich mir zum heutigen Zeitpunkt erstellen liess.

Wenn ich unterstelle dass ich in den 11 Jahrten diverse An-/Umbauten vorgenommen habe, dann würde ich fast keinen Unterschied in den Berechnungsmodellen erkennen.

Hmm, sicher gibt es mehrere Berechungesgrundlagen , wie schon von Ihnen ausgeführt : Nach Wert 1914 oder Wohnflächen System (erts eigentlich für Kleinfamilienhäuser bis 150 qm gedacht und mit "unbegrenzten VS ausgestattet...) ..aber sie haben doch die freie Wahl und müssen nicht nach Wohnflächen Modus berechnen lassen.. ! ...was auffällig ist ,das dieser Makler so darauf pocht..denn den gleitenden Neuwert gibt es auch bei der 1914 Regelung ! ...schon mal so einen Ermittlungsbogen ausgefüllt um auf die aktuelle Summe 1914 zu kommen..?

Sie entscheiden ,wie Ihre Versicherung aussieht , der Makler gibt Ihnen fachliche Möglichkeiten ,die sie auch auf andere Arten hinweisen..letztentlich aber entscheiden sie ,wie es gemacht wird..HG DerMakler