GdB 30 - Welche Vorteile, welche evtl. Nachteile ergeben sich für mich?

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Personen mit einem GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30 können auf Antrag einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie wegen ihrer Funktionsbeeinträchtigung(en) ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Die Gleichstellung wird durch die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit ausgesprochen. Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des Anspruchs auf Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX) und des Anspruchs auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Gleichgestellte behinderte Menschen haben auch keine Möglichkeit, die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen.

Steuerfreibetrag Euro 310.- bei GdB 25 - 30; § 33 b EstG

Beim Hausbau hat das keine Vor oder Nachteile. Bei Bewerbungen musst du die Behinderung nur Angeben wenn sie direkt einfluß auf deine Arbeitsleistung hat. Wenn du sie nicht angibst Dann solltest du natürlich auch keine Gleichstellungsantrag gestellt haben. Da du erst bei einem GdB von 50 einen Schwerbehindertenauswies bekommst kannst du auch nicht verbilligte Eintrittspreise bekommen wenn die für Behinderte vorgesehen sind.

Bei einem GdB von 30 oder 40 kann man sich gleichstellen lassen um so einen erhöhten Kündigungsschutz zu haben. Die kann man bei der zuständigen Agentur für Arbeit machen.