GbR Schwere Probleme mit einem Mitunternehmer

4 Antworten

Betreibt ihr die GbR denn noch weiter ? Wenn nicht, meldet doch eure Gewerbe ab. So können keine neuen Schulden dazu kommen. Wenn ihr es nun zu zwei macht, dann meldet doch die eine GbR ab und eine neue an. Wenn ihr zu zweit eine Aufkündigung der GbR schreibt und die in seinen Briefkasten werft, reicht das.

Wegen der 8.500 Euro würde ich erst einmal einen Mahnbescheid beantragen, so dass ihr einen Titel habt, mit dem ihr vieleicht irgendwann mal etwas zurück bekommt.

Am besten wäre es natürlich, wenn ihr die anze Sache einem Anwalt übergeben würdet. Kostet zwar ersteinmal auch noch etwas, vermeidet aber weitere Fehler.

Ja wir betreiben die GbR noch weiter, sind noch in Handelsverträgen bis ende 2012, und sonst geht uns noch mehr geld flöten :( Wieviel kostet es denn etwa so einen Titel zu erwirken? Hab gehört da müssen wir erstmal in Vorleistung für gehen.

Hier bleibt nur der Weg der Privatklage. Ab zum Anwalt. Auf den € 20000.-- dürftet ihr allerdings sitzen bleiben, es sei denn, ihr hättet per Gesellschaftervertrag die Alleinvertretungsrechte explizit abweichend geregelt. Wie SepOber m.E. völlig richtig feststellt, haftet ihr hier vollinhaltlich mit Eurem Privatvermögen - sofort rechtliche Hilfe einholen!

Dieser Kommentar ersetzt natürlich keine Rechtsauskunft beim Anwalt:

So wie ich das sehe, werdet ihr auf der Summe von 8500 Euro sitzen bleiben. Bei der Gbr dürfte jeder der Mitunternehmer alleinvertretungsberechtigt sein, außer ihr habt dieses durch einen Gesellschaftsvertrag extra geregelt. Aus diesem Grund war euer Mitunternehmer dazu berechtigt, den Vertrag abzuschließen.

Durch die Haftungsregeln bei der Gbr müsst ihr zudem mit eurem gesamten Privatvermögen für die Geschäftsschulden haften. Bei der Gbr haftet zudem zunächst auch einer für alle Schulden. Ein Gläubiger muss sich also nicht die Mühe machen jeden Gesellschafter einzeln zu belangen, sondern kann sein gesamtes Geld von eienr Person holen. D.h. ihr müsst das Geld erstmal vorstrecken und könnt versuchen einen Teil davon von eurem Mitgründer zurückzubekommen.

Eventuell sieht die Situation etwas anders aus, wenn euer Mitgründer Verträge abgeschlossen hat, die offensichtlich nicht eurem Geschäftszweck dienten.

Danke schonmal für die Antworten, erwähnenswert ist, dass er die 8500 einfach für privatzwecke von unserem Firmenkonto entwedet hat. Bleiben wir totzdem auf diesen sitzen

@Guerrilla

SOFORT zum anwalt---euer mitgesellschafter hatte euch BETROGEN!

Es gibt ein altes Sprichwort.Kumpanei ist Lumpanei.Aber das hilft Euch nicht weiter.Ihr habt zwar einen Anspruch an den dritten Mann,aber das hilft euch nicht Weiter.Ihr müß Den Mann loswerden sonst Macht er noch mehr Schulden au Kosten der GBR