Gaststätte mit Brauereivertrag
Hallo, wir haben eine Gaststätte mit Brauereivertrag gepachtet. Den Vertrag haben wir leider noch nie gesehen und wissen deshalb leider nicht auf wieviel Jahre er abgeschlossen wurde. Das weis auch der Sportverein nicht mehr weil niemand diesen Vertrag hat. Er wurde ungefähr ende der Siebziger abgeschlossen. Wie lange darf der Vertrag laufen. Haben wir möglichkeiten irgendwann da raus zu kommen?? Danke Gruß Sandra
5 Antworten
Wieso habt Ihr überhaupt den Pachtvertrag dann unterschrieben? Mit Sicherheit wird die Brauerei ein Exemplar haben - und die hätte auch vor Vertragsunterzeichnung eine Kopie zur Verfügung gestellt.
Warsteiner sind absolut unseriös was den Brauereivertrag angeht. Die saugen dich aus wenn nicht alles so läuft wie geplant. Sie verklagen mich auf 30.000 Euro Schadensersatz obwohl dass Darlehen zurückgezahlt ist. Absolut unseriös !Finger Weg !
Seit ihr eigentlich total bescheuert?? Ich glaube, nein ich weiß die antwort, ja ihr seit es!!!!!!!!!!!!!! Wie kann ich einen laden ohne irgendwelche grundkentnisse aufmachen, herzlich willkommen in der insolvenz,mein rat macht das ihr da raus kommt aus dem vertrag, man darf nehmlich nie das geld sehen was am abend da ist, sondern am ende des monats besser am ende des jahres! Gastronomie ist eigentlich nur für profis und die haben es schon schwer und nicht für jeden idioten
es kommt darauf an, was die Brauerei Ende der 70er in der Gastsätte finanziert hat. Aber selbst wenn es die komplette Einrichtung samt Theke war, müßte eigendlich alles mitlerweile über die Rückvergütung bezahlt sein. Wenn allerdings immer wieder, auch in den letzten Jahren, Neuerungen in der Gaststätte über die Brauerei finanziert wurden, dann kann es sein, daß der Vertrag noch lange nicht endet.Die Brauereien legen in den Verträgen immer eine Mindestmenge an Hektolitern fest, die umgesetzt werden müssen. Schon deshalb ist es für euch wichtig den Vertrag zu kennen. Setzt ihr die Menge nämlich nicht um, dann wird ein Bonus/ Malus fällig und das kann teuer werden. Also erst einmal ein Duplikat des Vertrages von der zuständigen Brauerei anfordern und dann weitersehen.
Sie sollten sich umfassend über die Kündigungsmöglichkeit beraten lassen.