Gastherme gegen zentrale Warmwasserversorgung, ist das eine Modernisierung?
Mein Vermieter hat eine Modernisierung angekündigt und möchte die vorhandene Gastherme zur Warmwasserbereitung entfernen und die Wohnung an die zentrale WW-Versorgung anschließen, welche im Haus schon vorhanden ist. Es wird also eine Steigleitung mit Wasseruhr und Anschlüssen verlegt. Fällt so etwas unter eine Modernisierung oder ist das reine Instandsetzung? Gleichzeitig wird noch ein Anschluss für einen Elektroherd verlegt, da der Gasanschluss für den Herd auch wegfällt. Das ist aus meiner Sicht auch keine wirkliche Modernisierung oder was meint ihr?
Danke vorab
2 Antworten
Nein, das ist keine Modernisierung im Sinne des Gesetzes. Es wird mehr Energie benötigt. Zusätzlich kommt ein gebührenpflichtiger Warmwasserzähler dazu und die Legionellenüberprüfungskosten. Außerdem musst du dafür noch die Modernisierungsmieterhöhung zahlen. Alles in allem kommen im Jahr dadurch nicht geringe Mehrkosten auf dich zu. Soweit zum Warmwasser.
Zum Herd: Ein E-Herd verbraucht mehr Energie als ein Gasherd. Deshalb ist das keine Modernisierung.
Sollte ein Induktions-E-Herd installiert werden, gälte das aber als Modernisierung. Allerdings muss der Vermieter (aktuelles Urteil) dem Mieter 500 EUR für neue Töpfe und Pfannen zahlen. Setze das dem Vermieter als Voraussetzung für deine Zustimmung.
Kurz und knapp:
Wenn hierdurch Energie eingespart wird, handelt es sich um eine Modernisierung.
Hier der Verweis auf § 555b BGB.
Nein, überhaupt nicht. Das können Heizungsbauer und -ingeneure locker berechnen. Sie kennen die Effizienz der bisherigen Geräte und vergleichen das mit den Werten der neuen.
Zu einer Modernisierungsmieterhöhung wegen Energieeinsparung muss man Dir aber auch die Einsparung vorrechnen können.
Das besagt schon die Logik.
Es wird aber keine Energie eingespart. Ganz im Gegenteil.
naja, das zu ermitteln dürfte vorab schwierig werden ;)