Gasgeruch aus Heizungs Therme
Meine Tochter bemerkt in ihrem Badezimmer ständigen Gasgeruch nach dem Duschen. Habe den Vermieter angesprochen u die Therme wurde überprüft. Zum Gasgeruch meinte er nur, sie solle entweder mit offenem Fenster duschen oder die Tür geöffnet lassen. Eigentlich wären Lüftungsschächte in der Tür Pflicht, aber er möchte nicht seine (alte, schäbige) Tür beschädigt haben. Das wollen wir uns aber nicht bieten lassen. An wen muss man sich da wenden, ist da nicht der Schornsteinfeger für zuständig?? Haben aber Bedenken, da die beiden sich privat sehr gut kennen, das es da wieder Sonderregelungen gibt?? Wer kennt sich aus.?
4 Antworten
Naja, selbst wenn der Schorsteinfeger der beste Freund des Vermieters ist kann der sich nicht einfach über Bestimmungen hinwegsetzen. Und auch für seinen besten Freund setzt man nicht leichtfertig seinen Beruf oder gar eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung aufs Spiel. Rede Mal mit dem Schornsteinfeger was er dazu meint, soweit ich weiss ist bei Gas zusätzlich zum Abluftkamin auch eine Frischluftversorgung Pflicht. Es gibt noch alte Anlagen die geduldet werden, aber spätestens zum Vermieten nachgerüstet sein müssen (ich weiss dies nicht genau, meine aber dass es so ist). Wenn beim Schornsteinfeger nichts Beruhigendes rauskommt würde ich ihn darauf ansprechen ob die Tochter erst bewusstlos oder tod im Bad sein muss bevor was passiert.
Es gibt auch so Alteingesessene die sich davon nicht beeindrucken lassen. Lass mich raten: im Schwabenland? Ich halte es für durchaus Möglich eine Wohnungskündigung zu kriegen wenn ihr droht. Das würde auch ich von eurer Seite überlegen.
Nein , in Niedersachsen, in Oldenburg... Also mit ner Kündigung wird er sich sicher überlegen, ich glaube der lebt auf der schlechteren Seite mit seiner Kungelei
Nein , in Niedersachsen, in Oldenburg... Also mit ner Kündigung wird er sich sicher überlegen, ich glaube der lebt auf der schlechteren Seite mit seiner Kungelei
Da gibt es Manche die sagen da oben würden die leben die wegen ihres schlechten Verhaltens aus dem Schwabenland vertrieben wurden. Spass beiseite, beim Duschen fast an Kohlendioxyd zu ersticken ist nicht lustig! Passieren muss was, wenn nicht von deren Seite würde ich zu einem Umzug raten. Denen aber abschliessend noch Eine reinwürgen, sowas wie unter Zeugen immer wieder auf diesen Zustand hinweisen und dann mal einen Notarzt bestellen weil die Tochter im Bad umfiel.
Vielleicht wäre das ein Fall für den Mieterschutzbund. Ansonsten kenne ich mich da leider nicht aus.
Versucht es doch einfach bei Eurem Gasversorger und meldet dem den Gasgeruch. Noch extremer könnte man verfahren in dem man die Feuerwehr ruft weil es nach Gas riecht. Da ist die Sache durch den Einsatz quasi amtlich. Der Schornsteinfeger ist dafür doch "eigentlich" nicht zusztändig.
Das ist ja schon ewig u er nimmt sie ja ab. Weiss es u gibt einen "Grünen" Stempel...
bei Gasgeruch: Sofort an die Feuerwehr wenden! Es droht Explosionsgefahr!
Werden auch mit dem Schornsteinfeger reden u unter Umständen auch mit weiteren Schritten gegen ihn drohen..