Gasanschluss steuerlich absetzbar? W-I-C-H-T-I-G
Hi, angenommen, es ist in einem Haushalt eine neue Heizung fällig und der Eigentümer würde Gasheizung wählen. Bevor überhaupt ein Handwerker mit den Arbeiten beauftragt werden kann, müßte der örtliche Strom- und Gasanbieter den Anschluß an die Gasleitung in der Straße gewährleisten (Gashausanschluß).
Dafür würden folgende Kosten berechnet: - Hausanschlußkosten inkl. Erdarbeiten im öffentlichen Bereich - Kosten für die Rohrleitung im privaten Bereich - Baukostenzuschuss für die örtlichen Verteilungsanlagen
Nach § 35 a EStG können ja bei Handwerkerrechnungen nur Arbeitslohn inkl. Fahrtkosten abgesetzt werden. Wäre die Rechnung des Strom- und Gasanbieters überhaupt absetzbar und wenn ja, wie wirds gerechnet?
Viele Grüße, Proazeller
2 Antworten
Bitte trennen! Vermieter und Mieter. Wer bist DU?
Bist du Vermieter, dann können Kosten für Modernisierung/Instandhaltung über V geltend gemacht werden. Bist du Mieter, dann kannst du haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzten. Der Hausanschluss -Gas- ist aber mit dem Eigentum Haus verbunden und nicht Mieterangelegenheit.
Ich bin Besitzer ! Hab jetz den Gasversorger angeschrieben und er soll mir die Arbeitsstunden sepparat aufschreiben ! Vll geht das dann ???!!
nein ist nicht absetzbar. Wie du schon sagtest, maximal die Lohnkosten dafür. Die sind in der Rechnung ja separat aufgeführt